Ein Gläubiger verursachte Kosten für einen widersprüchlichen Vollstreckungsauftrag, indem er den Gerichtsvollzieher zeitgleich zur Pfändung und zur Abnahme der Vermögensauskunft beauftragte. Nun entbrennt ein Streit darüber, ob seine ergänzende Notiz im Freitextfeld die teuren Gebühren für den unnötigen Pfändungsversuch noch verhindern kann.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 M 355/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Reinbek
- Datum: 31.05.2024
- Aktenzeichen: 7 M 355/23
- Verfahren: Erinnerung gegen Kostenrechnung
- Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Kostenrecht
Gläubiger zahlen zusätzliche Gebühren, wenn sie im Vollstreckungsauftrag widersprüchliche Angaben zum Ablauf machen.
- Das Gericht wertet widersprüchliche Kreuze im Formular als zwei rechtlich getrennte Aufträge.
- Die Gerichtsvollzieherin darf unklare Formulare eigenständig und sogar zum Nachteil des Gläubigers auslegen.
- Ein erfolgloser Pfändungsversuch vor der Vermögensauskunft löst deshalb immer zusätzliche Kosten aus.
- Die Pauschale für Auslagen und bestimmte Gebühren fallen in diesen Fällen doppelt an.
- Das Gesetz verlangt keine vorherige Rücksprache mit dem Gläubiger bei unklaren Anweisungen.
Wer trägt die Kosten für einen widersprüchlichen Vollstreckungsauftrag?
Die Zwangsvollstreckung ist ein streng formalisiertes Verfahren. Wer als Gläubiger an sein Geld kommen möchte, muss amtliche Formulare nutzen. Doch was passiert, wenn in diesem Formularwust Fehler unterlaufen? Ein häufiges Problem ist das versehentliche Setzen von Kreuzchen, die sich widersprechen. Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Reinbek zeigt drastisch auf, welche finanziellen Folgen ein unachtsames Ausfüllen haben kann.
Ein Gläubiger füllte den amtlichen Vollstreckungsauftrag aus und sandte ihn an die Gerichtsvollzieherin. Dabei unterlief ihm ein folgenschweres Missgeschick: Er beantragte per Ankreuzoption gleichzeitig zwei völlig unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Gerichtsvollzieherin handelte entsprechend der für sie logischen Reihenfolge, was jedoch deutlich höhere Kosten verursachte, als der Gläubiger beabsichtigt hatte. Der Streit landete schließlich vor Gericht, da der Geldgeber nicht bereit war, die Gebühren für eine nicht erledigte Amtshandlung zu zahlen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 31.05.2024 (Az. 7 M 355/23) schafft hier Klarheit über die Risikoverteilung. Es geht um die Frage, ob die Staatskasse oder der Auftraggeber für Missverständnisse im Formular haftet. Das Gericht musste entscheiden, wie streng die Auslegung von dem Vollstreckungsauftrag zu handhaben ist, wenn Textfelder und Ankreuzfelder nicht übereinstimmen.
Welche Gebühren fallen bei der Zwangsvollstreckung an?
Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick in das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) notwendig. Die Arbeit der Gerichtsvollzieher ist nicht kostenlos. Jede Amtshandlung löst eine spezifische Gebühr aus. Besonders relevant ist hierbei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Maßnahmen:
- Der Sachpfändungsversuch (der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf, um Wertsachen zu pfänden).
- Die Abnahme der Vermögensauskunft (der Schuldner muss sein gesamtes Vermögen offenlegen)….