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Werkstattrisiko bei der Unfallreparatur: Volle Erstattung der Kosten

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Das Werkstattrisiko bei der Unfallreparatur rückte in den Fokus, nachdem eine Autofahrerin für die Instandsetzung nach einer Streifkollision mit einem Reisebus 9.500 Euro forderte. Doch am Bus war kein einziger Kratzer zu finden und Personalmangel in der Werkstatt verlängerte die teure Mietwagenzeit auf volle drei Wochen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 17 O 102/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Bonn
  • Datum: 26.04.2024
  • Aktenzeichen: 17 O 102/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Unfallschaden
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht

Busfahrer und Versicherung zahlen den gesamten Unfallschaden trotz fehlender Spuren am eigenen Fahrzeug.

  • Zeugenaussagen und ein Gutachten beweisen den Zusammenstoß ohne sichtbare Kratzer am Bus.
  • Die Versicherung zahlt auch teurere Rechnungen einer vom Kunden gewählten Fachwerkstatt.
  • Die Versicherung zahlt den Mietwagen auch bei Verzögerungen durch kranke Werkstattmitarbeiter.
  • Die Verlierer übernehmen zusätzlich alle Kosten für den Anwalt der Gegenseite.
  • Das Gericht erlaubt die Reparatur in einer teuren Markenwerkstatt nach freier Wahl.

Wer trägt das Werkstattrisiko bei der Unfallreparatur?

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer ein Ärgernis. Doch der wahre Stress beginnt oft erst nach dem eigentlichen Zusammenstoß, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechnung prüft. Immer häufiger kürzen Versicherer die Auszahlung mit dem Argument, die Werkstatt habe zu teuer gearbeitet, unnötige Reparaturen durchgeführt oder zu lange gebraucht. Der Geschädigte steht dann zwischen den Stühlen: Er hat sein Auto in gutem Glauben repariert, bleibt aber auf einem Teil der Kosten sitzen. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Bonn zeigt exemplarisch, wie Gerichte in solchen Situationen entscheiden. Hier ging es nicht nur um die Höhe der Reparaturkosten, sondern auch um die grundsätzliche Frage der Beweisbarkeit eines Unfalls, wenn am Verursacherfahrzeug keine Spuren zu finden sind. Die Entscheidung vom 26.04.2024 (Az. 17 O 102/23) stärkt die Rechte von Unfallopfern massiv und klärt, wer das finanzielle Risiko trägt, wenn bei der Instandsetzung etwas schiefläuft. In dem verhandelten Rechtsstreit ging es um eine Summe von über 10.000 Euro, die ein Busunternehmen und dessen Versicherung einer Fahrzeughalterin verweigerten. Die Geschichte handelt von einem roten Reisebus, einem geparkten Auto und einem erbitterten Streit über Kratzer, Lackspuren und Werkstattrechnungen.

Was geschah an der Einmündung?

Der Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt, ereignete sich an einer engen Einmündung in Bonn. Die betroffene Fahrzeughalterin hatte ihren Pkw ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkt. Während sie nicht am Fahrzeug war, näherte sich ein großer, rot lackierter Reisebus der Stelle. Am Steuer saß ein Berufskraftfahrer, der versuchte, den Bus an dem parkenden Hindernis vorbeizumanövrieren. Nach der Darstellung der Autobesitzerin kam es dabei zu einer sogenannten Streifkollision. Der Bus habe den geparkten Wagen im hinteren seitlichen Bereich berührt und erheblich beschädigt. Eine aufmerksame Zeugin, die das Geschehen beobachtete, reagierte sofort geistesgegenwärtig….


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