Ein Vergleichsmehrwert beim Arbeitszeugnis wurde für einen Arbeitnehmer zum Streitfall, nachdem er sich mit seinem Chef im Prozess auf eine gute Note geeinigt hatte. Obwohl die Note feststand, löste die Frage nach der Ungewissheit über den Zeugnisinhalt eine paradoxe Wendung bei der Berechnung der Einigungsgebühr aus.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 Ta 26/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
- Datum: 02.05.2024
- Aktenzeichen: 2 Ta 26/24
- Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Das Gericht erhöht den Streitwert für Zeugnisse nur bei vorherigem Streit über Note oder Inhalt.
- Das Gericht wertet Zeugnisse im Vergleich meist nur als normalen Teil der Einigung.
- Ein Mehrwert entsteht erst durch das Lösen einer tatsächlichen Unklarheit über das Zeugnis.
- Im aktuellen Fall fehlten Beweise für eine drohende schlechtere Note durch den Arbeitgeber.
- Der Streitwert bestimmt die Kosten für Anwälte und Gerichte nach Ende des Prozesses.
- Ohne Beweis für einen echten Konflikt bleibt die Zeugnisregelung für die Kostenberechnung wirkungslos.
Wer zahlt die Rechnung für den gerichtlichen Vergleich?
Wenn ein Arbeitsverhältnis im Streit endet, treffen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig vor dem Arbeitsgericht wieder. Meist geht es um eine Kündigungsschutzklage. Doch Urteile sind in der ersten Instanz eher die Ausnahme. Die statistische Realität sieht anders aus: Die große Mehrheit der Verfahren endet durch einen Vergleich. Man einigt sich gütlich, schüttelt sich die Hände (zumindest metaphorisch) und geht getrennter Wege.
Doch nach der Einigung folgt oft die Ernüchterung, wenn die Kostenrechnung ins Haus flattert oder der Anwalt seine Gebühren abrechnet. Hierbei spielt der sogenannte Streitwert – juristisch oft als Gegenstandswert bezeichnet – die entscheidende Rolle. Je höher dieser Wert angesetzt wird, desto höher fallen die Gebühren für das Gericht und vor allem für die Anwälte aus. Besonders interessant wird es, wenn im Vergleich Dinge geregelt werden, die gar nicht Teil der ursprünglichen Klage waren. Juristen sprechen hier von einem Vergleichsmehrwert beim Arbeitszeugnis oder anderen Zusatzvereinbarungen.
Ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg beleuchtet genau diese Problematik. Ein Anwalt stritt nicht mehr für seine Mandantin, sondern in eigener Sache um die Höhe seiner Vergütung. Er wollte wissen: Erhöht sich der Streitwert, wenn sich die Parteien im Vergleich auf ein „gutes“ Arbeitszeugnis einigen? Die Antwort der Nürnberger Richter hat grundsätzliche Bedeutung für die Praxis der Kosten für den Rechtsstreit.
Was geschah vor dem Arbeitsgericht Würzburg?
Der konkrete Fall, der unter dem Aktenzeichen 2 Ta 26/24 verhandelt wurde, begann mit einer klassischen Kündigung. Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt, und ihr monatlicher Bruttoverdienst belief sich zuletzt auf 1.714 Euro. Gegen diese Entlassung wehrte sie sich mit einer Kündigungsschutzklage. Ihr Ziel war die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet sei, sondern über den Kündigungstermin hinaus fortbestehe….