Eine Klägerin verlangt die Rückforderung einer Schenkung bei Geschäftsunfähigkeit über 200.000 Euro, weil der Geldgeber seit Jahren unter einer schweren Schizophrenie litt. Doch das medizinische Gutachten über seine Wahnvorstellungen basierte ausgerechnet auf den Aufzeichnungen einer Sachverständigen, die zuvor wegen Befangenheit abgelehnt worden war.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 O 2525/20
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 08.01.2026
- Aktenzeichen: 2 O 2525/20
- Verfahren: Berufung gegen Schenkungsurteil
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schenkungsrecht
Das Gericht stoppt die Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Fehler im Gerichtsverfahren.
- Eine kranke Frau schenkte einer Freundin in vier Raten insgesamt 200.000 Euro.
- Die Betreuerin fordert das Geld zurück, weil die Schenkerin geistig krank ist.
- Ein Gutachter nutzte heimlich Krankenakten ohne die Erlaubnis der beteiligten Personen.
- Eine bereits früher abgelehnte Ärztin wirkte unzulässig an dem neuen Gutachten mit.
- Ein anderes Gericht muss den Fall jetzt mit neuen Experten vollständig neu prüfen.
Wer muss eine Schenkung bei psychischer Krankheit zurückzahlen?
Eine Freundschaft, die über drei Jahrzehnte hielt, endete vor den Schranken des Gerichts. Im Zentrum des Streits stehen 200.000 Euro Schenkung, die eine vermögende Frau im Sommer 2018 an ihre langjährige Bekannte überwiesen hatte. Doch was als großzügige Geste erschien, wurde bald darauf von der gesetzlichen Betreuerin der Geberin angefochten. Der Vorwurf wog schwer: Die Schenkerin sei aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung gar nicht in der Lage gewesen, die Tragweite ihres Handelns zu begreifen. Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wurde, offenbart nicht nur die familiären Tragödien hinter einer solchen Erkrankung. Er ist vor allem ein Lehrstück darüber, wie penibel Zivilprozesse geführt werden müssen. Denn das Oberlandesgericht fällte kein Urteil darüber, ob das Geld zurückgezahlt werden muss. Stattdessen rügte es gravierende Fehler der Vorinstanz und hob das bisherige Urteil auf. Es geht um Verfahrensfehler bei der Beweisaufnahme, befangene Gutachter und Dokumente, die niemals hätten verwendet werden dürfen. Für die beteiligten Parteien – die wohlhabende, aber kranke Frau auf der einen Seite und die finanziell schwächere Rentnerin auf der anderen – bedeutet dies: Alles zurück auf Anfang. Der Streit um die 200.000 Euro geht in eine neue Runde.
Die Geschichte einer verhängnisvollen Überweisung
Die beiden Frauen kannten sich seit über 35 Jahren. Die eine, geboren 1962, litt bereits seit ihrer Jugend unter psychischen Problemen. Seit 1977 ist eine Erkrankung dokumentiert. Dennoch verfügte sie über ein beträchtliches Vermögen. Ihre Freundin hingegen, wenige Jahre jünger, war erwerbsunfähig und bezog eine Rente. Im Juni und August 2018 tätigte die wohlhabende Frau vier Überweisungen von jeweils 50.000 Euro. Der Verwendungszweck war eindeutig: „Schenkung“. Insgesamt flossen so 200.000 Euro ohne Gegenleistung auf das Konto der Freundin. Wenige Monate später schritt die gesetzliche Betreuerin der Geberin ein. Sie forderte im März 2019 das Geld zurück….