Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückforderung der Reparaturkosten von der Werkstatt: Wer die Beweislast trägt

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Ein Haftpflichtversicherer verlangte nach einem Unfall die Rückforderung der Reparaturkosten von der Werkstatt und forderte zusätzlich die Anwaltsgebühren von einer Autofahrerin zurück. Das Unternehmen hatte die Reparatur bereits vollständig bezahlt, bevor es angebliche Mängel vorschob und die Summe trotz der erfolgten Fahrzeugabnahme plötzlich zurückforderte.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 23 C 73/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Westerburg
  • Datum: 21.12.2022
  • Aktenzeichen: 23 C 73/22
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Verkehrsrecht

Ein Versicherer erhält keine Reparaturkosten zurück, wenn der Kunde das Fahrzeug bereits ohne Vorbehalt abgenommen hat.

  • Die Fahrzeughalterin akzeptierte die Reparatur durch die Entgegennahme und Bezahlung des Autos.
  • Der Versicherer bewies keine Mängel durch ein notwendiges Gutachten eines Sachverständigen.
  • Ohne eine vorherige Aufforderung zur Nachbesserung entfallen spätere Ansprüche auf Rückzahlung.
  • Die Anwaltskosten bleiben rechtmäßig, da kein Beweis für einen Interessenkonflikt des Anwalts vorlag.

Kann eine Versicherung Reparaturkosten von der Werkstatt zurückfordern?

Nach einem Verkehrsunfall beginnt oft erst der eigentliche Ärger. Nicht selten streiten sich Versicherungen und Werkstätten monatelang über die Höhe der Rechnung. Ein solcher Fall landete vor dem Amtsgericht Westerburg. Ein Haftpflichtversicherer wollte bereits gezahlte Reparaturkosten von einer Werkstatt zurückfordern, da er die Arbeiten für überteuert und mangelhaft hielt. Zudem verlangte das Unternehmen die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten von der Fahrzeughalterin zurück. Der Streit entzündete sich an einem Unfall vom 15. Juni 2021. Ein Kunde des Versicherers war mit dem Auto einer anderen Verkehrsteilnehmerin kollidiert. Die Geschädigte ließ ihr Fahrzeug begutachten und anschließend in einem Fachbetrieb reparieren. Die Rechnung belief sich auf 14.493,25 Euro. Zunächst kürzte der Versicherer den Betrag, zahlte dann aber doch die volle Summe an die Autofahrerin, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Später überlegte es sich der Konzern anders. Er ließ sich die Ansprüche der Fahrzeughalterin abtreten und zog vor Gericht. Die Versicherung behauptete, die Werkstatt habe nicht erforderliche Arbeiten durchgeführt und Preise überhöht angesetzt. Doch das Gericht musste klären: Darf ein Versicherer Monate später Geld zurückverlangen, wenn die Kundin das Auto längst zufrieden genutzt hat?

Welche Rolle spielt die Abtretung der Ansprüche an die Versicherung?

In der Unfallregulierung ist die Abtretung von Ansprüchen ein gängiges Instrument. Normalerweise schließt die Autobesitzerin einen Werkvertrag mit der Reparaturfirma ab. Die Versicherung ist an diesem Vertrag nicht direkt beteiligt. Sie muss lediglich den Schaden der Unfallgegnerin begleichen. Damit der Versicherer direkt gegen die Werkstatt vorgehen kann, muss die geschädigte Autofahrerin ihre Rechte an das Unternehmen übertragen. Dies geschieht durch eine sogenannte Abtretungserklärung. In diesem Fall unterzeichnete die Fahrzeughalterin am 26. Januar 2022 – also über ein halbes Jahr nach dem Unfall – ein entsprechendes Dokument….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv