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Nutzungsausfall nach einem Totalschaden: Wie lange wird gezahlt?

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Den Nutzungsausfall nach einem Totalschaden auf der A3 forderte ein Autofahrer für die mehrmonatige Lieferzeit seines bestellten Neuwagens. Obwohl die Versicherung die Zahlung über 131 Tage verzögerte, wollte sie nur die kurze Wiederbeschaffungsdauer für einen einfachen Gebrauchtwagen erstatten.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 61 O 319/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 23.12.2025
  • Aktenzeichen: 61 O 319/25
  • Verfahren: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht

Unfallopfer erhalten bei verspäteter Zahlung der Versicherung länger Geld für den Ausfall ihres Wagens.

  • Die Versicherung zahlte den Fahrzeugschaden erst vier Monate nach dem Unfall aus.
  • Das Gericht verlängert die Ausfallentschädigung wegen dieser späten Zahlung auf 131 Tage.
  • Der Kauf eines deutlich teureren Neuwagens rechtfertigt keine Entschädigung für die gesamte Lieferzeit.
  • Überführungskosten für das neue Auto zahlt die Versicherung nur in geringer Höhe.

Wer trägt den Nutzungsausfall nach einem Totalschaden?

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer ein Albtraum. Doch der Ärger beginnt oft erst nach dem Crash: Wenn das eigene Fahrzeug ein Totalschaden ist, benötigen Betroffene schnell Ersatz. Doch was passiert, wenn der Geschädigte statt eines vergleichbaren Gebrauchtwagens einen fabrikneuen Wagen bestellt und monatelang auf die Lieferung warten muss? Darf er für diese Wartezeit – fast ein ganzes Jahr – eine Entschädigung verlangen? Oder muss er sich auf die Zeit verweisen lassen, die für den Kauf eines Gebrauchten nötig gewesen wäre? Das Landgericht Regensburg musste in einem aktuellen Fall entscheiden, wo die Grenzen der Schadensersatzpflicht liegen. Es ging um Nutzungsausfall nach einem Totalschaden, explodierende Kosten und die Frage, ob eine Versicherung für die Lieferzeiten der Autoindustrie haften muss. Das Urteil liefert wichtige Erkenntnisse für alle, die in eine ähnliche Situation geraten.

Der Unfall auf der Autobahn A3

Alles begann an einem kalten Dezembertag, dem 15.12.2023. Ein Autofahrer war mit seinem VW auf der Autobahn A3 in Höhe der Anschlussstelle Regensburg Ost unterwegs. Plötzlich krachte es: Ein Lastkraftwagen kollidierte mit dem Pkw. Die Schuldfrage war schnell geklärt – der Lkw-Fahrer hatte den Unfall allein verursacht. Für den Pkw-Fahrer war die Sache jedoch bitter, denn sein Fahrzeug erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ein Sachverständiger begutachtete das Wrack wenige Tage später. Das Gutachten vom 20.12.2023 bezifferte den Wiederbeschaffungswert von einem Gebrauchtwagen auf 10.900 Euro. Der Restwert des Schrotthaufens lag nur noch bei 1.800 Euro. Der Autofahrer stand nun ohne fahrbaren Untersatz da.

Die Bestellung des Neuwagens

Statt sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach einem ähnlichen Modell umzusehen, entschied sich der Mann für einen anderen Weg. Am 9. Januar 2024 bestellte er einen nagelneuen VW T-Roc R-Line als Leasingfahrzeug. Der Preis: satte 42.485 Euro – also fast das Vierfache dessen, was sein alter Wagen noch wert war. Das Problem dabei war die Lieferzeit. Ursprünglich war die Auslieferung für Juni 2024 angekündigt, doch tatsächlich erhielt der Mann sein neues Auto erst am 4. Oktober 2024….


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