Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nichtigkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung: Wann ist die Wahl ungültig?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Nichtigkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung forderte eine Mitarbeiterin vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht aufgrund schwerer Formfehler. Der entscheidende Wahlvorstand wurde angeblich von einer Person ohne jede Vertretungsmacht berufen. Fraglich blieb, ob die amtierende Vertrauensperson während eines schwebenden Verfahrens noch wirksam handeln durfte, um einen vertretungslosen Zustand zu verhindern.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 TaBV 6/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht
  • Datum: 24.01.2024
  • Aktenzeichen: 1 TaBV 6/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Feststellung der Wahlnichtigkeit
  • Rechtsbereiche: Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bleibt gültig, auch wenn die Bestellung des Wahlvorstands rechtlich umstritten war.

  • Nur extrem schwere Fehler machen eine Wahl komplett ungültig oder nichtig.
  • Die amtierende Vertretung bereitet Neuwahlen vor, um eine Zeit ohne Vertretung zu verhindern.
  • Solange Fristen für einen Einspruch laufen, bleibt die bisherige Vertretung rechtmäßig im Amt.
  • Einfache Fehler erlauben nur eine Anfechtung, führen aber nicht zur sofortigen Nichtigkeit.
  • Für eine Anfechtung müssen mindestens drei Wahlberechtigte gemeinsam vor Gericht ziehen.

Wann führt die Bestellung von einem Wahlvorstand zur Nichtigkeit der Wahl?

Wenn in einem Unternehmen gewählt wird, kochen die Emotionen oft hoch. Das gilt nicht nur für den Betriebsrat, sondern auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Hier geht es um den Schutz besonders vulnerabler Gruppen, und formale Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Doch ab wann ist ein Fehler so gravierend, dass die gesamte Wahl als nie geschehen betrachtet werden muss? In einem komplexen Fall vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht stritten eine Mitarbeiterin und der gewählte Vertreter der Schwerbehinderten darum, ob die Wahl wegen eines Fehlers im Vorfeld komplett nichtig sei. Im Zentrum stand die Frage, wer den Wahlvorstand bestellen darf, wenn die vorangegangene Amtszeit eigentlich schon beendet war. Das Urteil zeigt deutlich: Die Hürden für eine Nichtigkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung liegen extrem hoch. Der Fall demonstriert eindrucksvoll, wie juristische Details über den Bestand einer demokratischen Wahl entscheiden können. Es geht um Fristen, die formelle Rechtskraft von Beschlüssen und die Frage, ob ein Fehler „grob und offensichtlich“ ist.

Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick in das Gesetz notwendig. Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung richtet sich nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Zentral ist hierbei die Unterscheidung zwischen zwei Rechtsfolgen bei Fehlern: der Anfechtbarkeit und der Nichtigkeit.

Was unterscheidet Anfechtbarkeit von Nichtigkeit?

Im Wahlrecht existieren zwei Stufen von Fehlern:

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv