Viele Arbeitnehmer vertrauen nach einer Überrumpelung im Personalgespräch fälschlicherweise auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn sie unter hohem Druck einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Erfahren Sie, warum klassische Widerrufsregeln im Arbeitsrecht meist scheitern und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie dennoch nutzen können, um einen Aufhebungsvertrag wirksam anzufechten.
Das Wichtigste im Überblick
- Das wichtigste zuerst: Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht für Verbrauchergeschäfte (wie es etwa bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften der Fall ist).
- Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung ermöglichen ggfs. die nachträgliche Anfechtung der Unterschrift.
- Verstöße gegen die nach § 623 BGB vorgeschriebene Schriftform (z. B. Unterzeichnung nur per digitaler Signatur oder eingescannte Unterschrift ohne eigenhändige Originalunterschrift) machen den Aufhebungsvertrag u.U. unwirksam.
- Arbeitnehmer besitzen laut Bundesarbeitsgericht keinen Bedenkzeit-Anspruch vor der sofortigen Unterzeichnung im Personalbüro.
- Verstöße gegen das Gebot fairen Verhandelns machen den Aufhebungsvertrag ebenfalls ggfs. unwirksam.
- Die eigenhändige Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen.
- Wichtig zu wissen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Prozessergebnis.
- Beweissicherung erfordert ein detailliertes Gedächtnisprotokoll unmittelbar nach dem belastenden Personalgespräch.
Aufhebungsvertrag unterschrieben: Warum ist schnelles Handeln wichtig?
Häufig ruft die Personalabteilung Angestellte unerwartet ins Büro. Dort legt sie ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, der das Arbeitsverhältnis beenden soll. Oft droht der Arbeitgeber dabei mit einer fristlosen Kündigung oder wirbt mit einer Abfindung. Unter diesem Druck unterzeichnen viele Arbeitnehmer das Dokument und realisieren erst später die Tragweite dieser Entscheidung. In dieser Situation gehen viele Betroffene irrtümlich davon aus, sie könnten einen Aufhebungsvertrag widerrufen, ähnlich wie etwa bei einem Online-Kauf. Der Glaube an eine 14-tägige Widerrufsfrist ist jedoch falsch und riskant. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert den Verlust des Arbeitsplatzes, der Abfindung und des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die juristische Realität ist komplex, bietet aber Möglichkeiten. Zwar gibt es kein automatisches Rücktrittsrecht, doch die Rechtsprechung hat Voraussetzungen für die Anfechtung unfairer Verträge geschaffen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf, welche Optionen bestehen und wie Sie Ihre Unterschrift wirksam angreifen.
Gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag?
Um zu verstehen, warum die juristische Hürde so hoch liegt, werfen Sie einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen verschiedenen Arten von Verträgen. Das klassische Widerrufsrecht, das die meisten Menschen kennen, stammt aus dem Verbraucherschutzrecht (§§ 312 ff. BGB). Es soll Verbraucher vor übereilten Käufen schützen, etwa an der Haustür oder im Internet, wo Sie die Ware vorher nicht prüfen können….