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Abänderung der Prozesskostenhilfe: Ratenzahlung trotz Fristablauf und Fahrtkosten

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Eine Abänderung der Prozesskostenhilfe forderte das Gericht von einem Arbeitnehmer zurück, obwohl sein Verfahren bereits seit über vier Jahren rechtlich abgeschlossen war. Plötzlich belasteten ihn hohe Ratenzahlungen, während er um die exakte Berechnung der Fahrtkosten und die Folgen seiner verspäteten Auskunft kämpfte.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 Ta 237/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
  • Datum: 03.11.2023
  • Aktenzeichen: 5 Ta 237/23
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Prozesskostenhilfe

Der Kläger muss Raten für die Prozesskostenhilfe zahlen, weil sein Gehalt innerhalb von vier Jahren stieg.

  • Das Gericht darf die Zahlungspflicht bei einer wesentlichen Gehaltserhöhung über 100 Euro monatlich anpassen.
  • Eine Änderung bleibt nach vier Jahren erlaubt, wenn der Kläger die Prüfung vorher verzögerte.
  • Fahrtkosten zur Arbeit berechnet das Gericht pauschal nach den Regeln für die staatliche Sozialhilfe.
  • Höhere Kosten für das Auto erkennt das Gericht nur bei Nachweis von Versicherung oder Krediten an.
  • Der Kläger zahlt nun monatliche Raten von 88 Euro statt der ursprünglich bewilligten kostenfreien Hilfe.

Wann fordert der Staat die Prozesskostenhilfe zurück?

Ein gewonnener Prozess oder ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht ist oft ein Grund zur Erleichterung. Doch für viele Arbeitnehmer kommt das dicke Ende oft Jahre später. Wer sich den Anwalt nicht leisten konnte und staatliche Unterstützung in Anspruch nahm, wiegt sich oft in falscher Sicherheit. Die sogenannte Prozesskostenhilfe (PKH) ist nämlich kein Geschenk des Staates, sondern oft nur ein zinsloses Darlehen. Und dieses Darlehen fordert die Staatskasse konsequent zurück, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen bessern.

Besonders brisant wird es, wenn die Rückforderung erst kurz vor oder sogar nach Ablauf der gesetzlichen Überprüfungsfrist im Briefkasten landet. Ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm zeigt eindrücklich, wie schnell aus einer kostenlosen Prozessführung eine langjährige Ratenzahlungspflicht werden kann. Das Gericht musste klären, ob eine Zahlungsaufforderung auch nach vier Jahren noch zulässig ist und welche Fahrtkosten ein Arbeitnehmer wirklich von seinem Einkommen abziehen darf, um sich arm zu rechnen.

Für den betroffenen Arbeitnehmer ging es um viel Geld. Er wehrte sich gegen die nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen und führte ins Feld, dass die Frist abgelaufen sei und seine Pendlerkosten falsch berechnet wurden. Die Entscheidung der Richter hat Signalwirkung für alle Empfänger von Sozialleistungen im Justizbereich.

Wie funktioniert das Nachprüfungsverfahren bei der Prozesskostenhilfe?

Um den Streitfall zu verstehen, ist ein Blick in das System der staatlichen Unterstützung notwendig. Wer nach einem Rechtsstreit oder währenddessen nicht in der Lage ist, die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Bewilligt das Gericht diese Hilfe, übernimmt die Staatskasse zunächst alle Rechnungen….


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