Ein Versäumnisurteil bei einer Erkrankung des Geschäftsführers stand im Fokus, als ein Firmenboss wegen eines Magen-Darm-Infekts dem Termin in Hamm fernblieb. Statt den Fall sofort abzuschließen, gewährten die Richter eine zehntägige Nachfrist zur Glaubhaftmachung von einer krankheitsbedingten Verhinderung – ein rechtlicher Sonderweg mit nun weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Prozess.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 9 Ta 202/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
- Datum: 17.12.2025
- Aktenzeichen: 9 Ta 202/25
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Firmen müssen ihre Verhandlungsunfähigkeit im Gerichtstermin sofort belegen, eine einfache Krankschreibung reicht dafür nicht aus.
- Eine einfache Krankschreibung beweist keine Unfähigkeit zur Verhandlung vor einem Gericht.
- Parteien müssen Entschuldigungsgründe spätestens bis zum Start der Verhandlung klar nachweisen.
- Das Gericht darf verspätete Nachweise nach dem Termin ohne neue Anhörung nicht akzeptieren.
- Bei unentschuldigtem Fehlen ohne ausreichende Belege muss das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen.
- Eine nachträgliche Fristsetzung zur Vorlage von Attesten widerspricht den geltenden gesetzlichen Regeln.
Was passiert, wenn eine Partei den Gerichtstermin schwänzt?
Ein leerer Stuhl im Gerichtssaal ist für die anwesende Seite oft ein Grund zur Freude, für die abwesende Seite jedoch ein enormes Risiko. Erscheint eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung, sieht das deutsche Zivilprozessrecht scharfe Sanktionen vor. In einem aktuellen und lehrreichen Fall musste sich das Landesarbeitsgericht Hamm mit der Frage befassen, wann ein Versäumnisurteil bei einer Erkrankung des Geschäftsführers ergehen muss und welche Fehler ein Arbeitsgericht im Umgang mit kurzfristigen Krankmeldungen machen kann. Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die Anforderungen an den Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit im Prozess sind. Ein bloßes Fax am Morgen der Verhandlung reicht meist nicht aus, um das Gericht zu einer Vertagung zu zwingen. Vielmehr müssen konkrete Belege vorliegen, die eine Teilnahme absolut unmöglich machen. Im Zentrum des Streits stand ein arbeitsgerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bielefeld. Ein Arbeitnehmer forderte seine Rechte ein, doch zum entscheidenden Kammertermin erschien niemand für die Gegenseite. Was folgte, war ein juristisches Tauziehen um die Frage, ob das Gericht dem säumigen Unternehmen eine „zweite Chance“ zur Entschuldigung geben durfte oder ob es sofort hätte entscheiden müssen.
Warum ist das unentschuldigte Fehlen im Gerichtstermin so kritisch?
Der Zivilprozess, zu dem auch das Arbeitsgerichtsverfahren in weiten Teilen gehört, ist auf Beschleunigung angelegt. Erscheint eine Partei nicht, kann die andere Seite den Erlass eines sogenannten Versäumnisurteils beantragen. Dies regelt § 331 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Konsequenzen sind drastisch: Das Gericht prüft in diesem Moment nicht mehr, ob die tatsächlichen Behauptungen der anwesenden Partei wahr sind. Es unterstellt sie als wahr. Ist der Klageantrag auf dieser Basis schlüssig, verliert die abwesende Seite den Prozess sofort – allein durch ihre Säumnis….