Ein Rechtsanwalt kämpfte um den Vergleichsmehrwert für das Arbeitszeugnis, nachdem er für seinen Mandanten eine detaillierte Note und die unwiderrufliche Freistellung ausgehandelt hatte. Obwohl die aufwendige Zeugnisregelung das Honorar um ein volles Monatsgehalt steigerte, blieb fraglich, warum die wertvolle Freistellung am Ende finanziell völlig leer ausgehen könnte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 Ta 17/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig‑Holstein
- Datum: 27.02.2024
- Aktenzeichen: 2 Ta 17/24
- Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht
Ein Zeugnisvergleich erhöht den Streitwert um ein volles Monatsgehalt bei Ausschluss künftiger Streitigkeiten.
- Die Parteien legten die Benotung und das Verfahren für den Entwurf fest.
- Diese detaillierte Regelung rechtfertigt die Bewertung mit einem kompletten Bruttomonatsgehalt.
- Eine Freistellungsregelung ohne vorherigen konkreten Streit erhöht den Streitwert des Vergleichs nicht.
- Die Freistellung gilt meist als Teil des Gesamtpakets zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Das Gericht verbietet pauschale Kürzungen des Streitwerts bei einer klaren Zeugnisregelung.
Wie berechnet sich das Anwaltshonorar bei einem Vergleich im Arbeitsrecht?
Wenn ein Arbeitsverhältnis im Streit endet, treffen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft vor dem Gericht. Doch statt eines Urteils wählen viele Parteien den Weg einer gütlichen Einigung – den sogenannten Vergleich. Dieser beendet nicht nur den eigentlichen Kündigungsrechtsstreit, sondern regelt oft auch Nebenschauplätze wie die Freistellung von der Arbeit oder das Arbeitszeugnis. Für die beteiligten Anwälte ist dies ein lukrativer Moment, denn für die Regelung dieser zusätzlichen Punkte fällt eine sogenannte Einigungsgebühr an. Doch wie hoch diese ausfällt, hängt vom festgesetzten Streitwert ab – und hier kommt es regelmäßig zum Schwur zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein musste in einem aktuellen Beschluss klären, wie viel ein detaillierter Vergleich über ein Arbeitszeugnis wert ist und ob eine vereinbarte Freistellung das Honorar weiter in die Höhe treibt. Die Entscheidung vom 27.02.2024 (Az. 2 Ta 17/24) liefert wichtige Maßstäbe für die Berechnung von Anwaltsgebühren und zeigt, dass nicht jeder Punkt in einem Vergleichspapier automatisch bares Geld für den Rechtsbeistand bedeutet.
Der Konflikt hinter den Kulissen
Im Zentrum des Streits stand ein Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Lübeck. Ein Arbeitnehmer wehrte sich gegen seine Entlassung und verlangte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis fortbesteht. Doch wie so oft im Arbeitsrecht rauften sich die Parteien zusammen. Sie schlossen einen umfassenden Vergleich, um einen langen, unsicheren Prozess zu vermeiden. Dieser Vergleich enthielt zwei wesentliche Punkte, die später für die Gebührenberechnung entscheidend wurden:
- Die unwiderrufliche Freistellung des Mitarbeiters unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Beendigungsdatum.
- Die Erteilung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses mit einer Note „gut“ für Leistung und Führung.
Nach dem Handschlag im Gerichtssaal folgte die Rechnung der Anwältin des Arbeitnehmers….