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Mittelgebühr bei einer Berufungsrücknahme: Wann die volle Gebühr zusteht

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Eine Verteidigerin forderte die volle Mittelgebühr bei einer Berufungsrücknahme am Landgericht Nürnberg-Fürth ein, nachdem sie sich intensiv auf das künftige Strafmaß ihres Mandanten vorbereitet hatte. Fraglich blieb nun, ob der hohe Arbeitsaufwand zur Sicherung der Bewährung auch ohne eine einzige Minute im Gerichtssaal die volle Bezahlung rechtfertigt.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 Qs 80/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 15.01.2024
  • Aktenzeichen: 12 Qs 80/23
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Gebührenrecht

Eine Verteidigerin darf die volle mittlere Gebühr fordern, wenn sie die Berufung aufwendig vorbereitet.

  • Die Anwältin bereitete den Fall intensiv vor, obwohl nur das Strafmaß zur Debatte stand.
  • Ein drohender Gefängnisaufenthalt macht die Arbeit der Verteidigung besonders wichtig und aufwendig.
  • Das Gericht wertet Berichte und Gespräche als vollwertige Arbeit der Anwältin.
  • Eine fehlende schriftliche Reaktion der Anwältin verringert ihren Anspruch auf die Gebühr nicht.
  • Die Staatskasse trägt die Kosten für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren der Anwältin.

Wer trägt die Kosten bei einer zurückgenommenen Berufung?

Ein juristischer Sieg muss nicht immer in einem Gerichtssaal errungen werden. Manchmal endet ein Verfahren leise, durch ein einfaches Schreiben der Staatsanwaltschaft. Doch für die beteiligten Anwälte beginnt der Kampf oft erst danach – der Kampf um das Honorar. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beleuchtet exemplarisch, welche Arbeit hinter den Kulissen einer Strafverteidigung steckt und warum diese auch dann vergütet werden muss, wenn der öffentliche Prozess ausbleibt. Im Zentrum des Streits stand eine Verteidigerin aus Franken, die für ihren Mandanten eine volle Mittelgebühr einforderte, obwohl die angesetzte Berufungsverhandlung kurzfristig abgesagt worden war. Die Justizkasse wollte die Zahlung kürzen. Der Fall zeigt eindrücklich, wie Gerichte den Arbeitsaufwand von Strafverteidigern bewerten, insbesondere wenn es um die sensible Frage der Vorbereitung für den Rechtsfolgenausspruch geht. Es geht um mehr als nur 352 Euro. Es geht um die Anerkennung anwaltlicher Arbeit im Verborgenen. Ein verurteilter Betrüger, eine engagierte Anwältin und ein strenger Bezirksrevisor lieferten sich ein juristisches Scharmützel, das grundlegende Fragen des Gebührenrechts klärte.

Was war der Auslöser für den Gebührenstreit?

Die Vorgeschichte des Streits spielte sich am Amtsgericht Erlangen ab. Ein Mann musste sich wegen Betrugs verantworten. Das Gericht sah die Schuld als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten am 9. November 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Da der Mann geständig war und Reue zeigte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings knüpfte das Gericht strenge Bedingungen an diese Freiheit: Der Verurteilte musste unter anderem eine stationäre Suchttherapie absolvieren. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Ergebnis zunächst nicht zufrieden. Sie legte Berufung ein. Allerdings beschränkte sie ihren Angriff auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch….


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