Eine empfindliche Kürzung der Vergütung für Sachverständige traf einen Experten in einem Verfahren am Oberlandesgericht Hamm, der sein Gutachten maßgeblich auf Google Maps stützte. Trotz der Vorwürfe einer mangelhaften Leistung forderte er sein volles Honorar und pochte auf eine fehlende Frist zur Nachbesserung nach dem JVEG.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 25 W 10/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 04.09.2025
- Aktenzeichen: 25 W 10/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Honorarkürzung
- Rechtsbereiche: Sachverständigenrecht
Ein Gericht darf das Honorar für Gutachten nur nach einer gesetzten Frist zur Nachbesserung kürzen.
- Das Landgericht setzte dem Gutachter keine Frist für die Korrektur seiner fachlichen Fehler.
- Das Gericht darf das Honorar nicht einfach pauschal um die Hälfte kürzen.
- Gutachter dürfen Google-Maps für Messungen nutzen ohne sofort ihren Anspruch auf Geld zu verlieren.
- Das Gericht muss die Bezahlung für jeden Arbeitsschritt einzeln und nachvollziehbar neu berechnen.
- Ein Richter allein muss über das Geld entscheiden statt einer Gruppe von drei Richtern.
Wann ist eine Kürzung der Vergütung für Sachverständige zulässig?
Ein Dachschaden, der sich über ein Jahrzehnt hinzieht, und ein Gutachter, der am Ende selbst auf der Anklagebank landet: Was wie der Plot eines juristischen Dramas klingt, beschäftigte das Oberlandesgericht Hamm in einem bemerkenswerten Fall. Im Zentrum stand ein Bausachverständiger, der nach fast zehn Jahren Arbeit nicht nur entlassen wurde, sondern dessen Honorar das erstinstanzliche Gericht pauschal um die Hälfte kürzte. Die Geschichte beginnt im März 2015. Ein Bausachverständiger wurde vom Landgericht Hagen bestellt, um in einem selbständigen Beweisverfahren komplexe Fragen zu einem undichten Dach und Feuchtigkeitseintritten zu klären. Über Jahre hinweg lieferte der Fachmann Gutachten, Ergänzungen und Stellungnahmen. Doch die Stimmung kippte. Ende 2024, nach fast einem Jahrzehnt und etlichen Rechnungen, zog die Zivilkammer die Reißleine. Sie entzog dem Mann den Auftrag und strich ihm nachträglich 50 Prozent seiner Vergütung für die vergangenen Jahre – und zwar pauschal. Der Fall wirft eine fundamentale Frage für alle Gerichtsgutachter und Prozessbeteiligten auf: Darf ein Gericht bei angeblichen Mängeln einfach den Rotstift ansetzen und das Honorar schätzen? Oder muss es dem Experten zwingend eine zweite Chance zur Nachbesserung geben? Das Oberlandesgericht Hamm lieferte in seinem Beschluss vom 04.09.2025 (Az. 25 W 10/25) eine deutliche Antwort, die die Rechte von Sachverständigen massiv stärkt.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Sachverständigenhonorar?
Um den Streit zu verstehen, muss man einen Blick in das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) werfen. Sachverständige sind keine klassischen Dienstleister, sondern Gehilfen des Gerichts. Ihre Vergütung ist gesetzlich streng geregelt.
Der Grundsatz der Vergütungspflicht
Grundsätzlich erhält ein Sachverständiger sein Honorar für die geleistete Arbeit, unabhängig davon, ob das Ergebnis dem Gericht oder einer der Parteien gefällt. Entscheidend ist nicht, ob das Gutachten „richtig“ ist, sondern ob der Experte seine Aufgabe erfüllt hat….