Den Gegenstandswert für den Weiterbeschäftigungsantrag bezifferte ein Arbeitnehmer nach seinem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen auf drei zusätzliche Monatsgehälter. Obwohl der Anwalt diesen Schutz im Prozess aktiv verhandelte, stellt die fehlende Entscheidung des Gerichts über den Hilfsantrag die sicher geglaubte Abrechnung plötzlich infrage.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Ta 26/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Sachsen
- Datum: 18.04.2024
- Aktenzeichen: 1 Ta 26/24
- Verfahren: Beschwerde über die Höhe der Anwaltsgebühren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Das Gericht erhöht den Streitwert für Weiterbeschäftigungsanträge nur bei einer gerichtlichen Entscheidung.
- Der Wert des Antrags zählt nur, wenn das Gericht ein Urteil dazu fällt.
- Ein bloßer Vergleich ohne neue Beschäftigungsregelung führt nicht zu höheren Gebühren.
- Das Gericht wertet den Antrag als abhängigen Hilfsantrag zum eigentlichen Kündigungsschutz.
- Anwälte bekommen für nicht entschiedene Hilfsanträge kein zusätzliches Geld aus diesem Streitwert.
Wer trägt die Kosten für den Weiterbeschäftigungsantrag bei einem Vergleich?
Wenn Arbeitsverhältnisse im Streit enden, geht es oft nicht nur um die Wirksamkeit der Kündigung, sondern auch um viel Geld – sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer als auch für deren Rechtsanwälte. Ein häufiger Streitpunkt, der für Laien oft unsichtbar bleibt, aber über die Höhe der Anwaltsrechnung entscheidet, ist der sogenannte Gegenstandswert für den Weiterbeschäftigungsantrag. Genau an diesem Punkt entzündete sich ein Konflikt vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen, der für die Abrechnungspraxis von Arbeitsrechtlern von hoher Bedeutung ist.
Im Zentrum stand eine Arbeitnehmerin, die sich gegen ihre Entlassung wehrte, und ihre Anwälte, die für ihre Arbeit eine höhere Vergütung forderten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die Festsetzung von dem Gegenstandswert im Arbeitsrecht sein kann und welche strengen Maßstäbe Gerichte anlegen, wenn es um die künstliche Erhöhung von Gebühren durch taktische Anträge geht. Das Gericht nutzte diesen Fall zudem, um seine eigene bisherige Rechtsprechung grundlegend zu korrigieren und sich der strengeren Linie des Bundesgerichtshofs anzuschließen.
Der Auslöser: Eine fristlose Kündigung und der Streit ums Honorar
Die Geschichte begann mit einer drastischen Maßnahme eines Arbeitgebers. Er sprach gegenüber einer Angestellten am 20. Oktober 2023 eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus. Hilfsweise schob das Unternehmen eine ordentliche Kündigung nach. Das monatliche Bruttogehalt der Frau lag zu diesem Zeitpunkt bei 2.105,20 Euro.
Die Betroffene wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Ihre Prozessbevollmächtigten reichten Klage beim Arbeitsgericht Dresden ein. Dabei stellten sie zwei zentrale Anträge:
- Erstens sollte das Gericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (Kündigungsschutzantrag).
- Zweitens verlangten sie für den Fall, dass die Angestellte den ersten Punkt gewinnt, ihre vorläufige Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens….