Die Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten forderte ein Versicherter, der 4.500 Euro investierte, um ein medizinisches Gerichtsgutachten zu erschüttern. Trotz dieses finanziellen Missverhältnisses kam es für die Rückforderung nicht auf den späteren Erfolg, sondern auf die Sichtweise zu Beginn des Streits an.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 W 39/26
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
- Datum: 15.01.2026
- Aktenzeichen: 8 W 39/26
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Prozessrecht, Versicherungsrecht
Kläger erhalten Kosten für Privatgutachten zurück, wenn diese ein gerichtliches Gutachten fachlich prüfen.
- Das Gutachten muss sich direkt auf den laufenden Prozess beziehen.
- Die Partei nutzt das Gutachten für eigene fachliche Argumente.
- Das Gericht prüft die Kosten nach der Sicht beim Auftrag.
- Hohe Kosten des gerichtlichen Sachverständigen verhindern den Kostenersatz nicht.
- Das Landgericht verteilt die Kosten für das Gutachten nun neu.
Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten im Zivilprozess?
Ein Zivilprozess gegen einen großen Versicherungskonzern gleicht oft dem Kampf David gegen Goliath. Besonders bei Streitigkeiten um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hängt der Erfolg meist an medizinischen Details, die ein Laie kaum beurteilen kann. Wenn dann ein vom Gericht bestellter Sachverständiger zu einem negativen Ergebnis kommt, scheint der Prozess verloren. Die einzige Rettung ist oft ein eigenes, privates Gegengutachten. Doch wer zahlt dafür?
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten auch dann möglich ist, wenn der spätere Vergleichssumme gering ausfällt. Entscheidend ist nicht der wirtschaftliche Erfolg am Ende, sondern die Situation zum Zeitpunkt der Beauftragung. Dieser Beschluss stärkt die Rechte von Versicherten erheblich, die sich gegen übermächtige Gerichtsgutachter wehren müssen.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der seit Januar 2021 vergeblich Leistungen aus seiner Versicherung forderte. Was als Streit um rund 20.000 Euro begann, endete in einer juristischen Auseinandersetzung über die Prozesskosten und Sachverständigenhonorare. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten und definierte dabei wichtige Grundsätze zur sogenannten Waffengleichheit vor Gericht.
Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Kostenerstattung?
Im deutschen Zivilprozess gilt nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) der Grundsatz: Wer den Prozess verliert, zahlt die Zeche. Das umfasst nicht nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. Doch was genau ist „erstattungsfähig“? Das Gesetz spricht von Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Bei Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist die Sache meist klar, da diese gesetzlich festgelegt sind. Schwieriger wird es bei Ausgaben, die eine Partei eigenmächtig tätigt, wie etwa die Beauftragung eines privaten Sachverständigen. Hier sind die Gerichte traditionell streng. Grundsätzlich ist der Beweis im Zivilprozess Sache des Gerichts….