Ein Werttransporteur forderte für 2022 und 2023 ein höheres Urlaubsentgelt bei einer Fünftage-Woche, da er auch für seine arbeitsfreien Samstage eine zusätzliche Vergütung verlangte. Obwohl eine interne Mitteilung diese Abrechnung pro Werktag explizit stützte, könnte ein bloßer Rechtsirrtum bei der betrieblichen Übung nun die gesamte Berechnung infrage stellen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 Sa 416/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 23.02.2024
- Aktenzeichen: 10 Sa 416/23
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Angestellte mit einer Fünftagewoche erhalten kein Urlaubsgeld für freie Samstage trotz früherer fehlerhafter Abrechnungen.
- Gerichte berechnen Urlaubstage nur für Tage, an denen der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet.
- Eine Mitteilung über acht Stunden pro Tag verspricht keine Bezahlung für freie Samstage.
- Falsche Zahlungen aus Versehen führen nicht zu einem dauerhaften Recht auf mehr Geld.
- Der Kläger arbeitet fünf Tage pro Woche und verliert den Streit um Samstagsgeld.
Wie wird das Urlaubsentgelt bei einer Fünftage-Woche korrekt berechnet?
Für viele Arbeitnehmer ist der Blick auf die Gehaltsabrechnung nach einem Urlaub oft mit Fragen verbunden. Besonders kompliziert wird es, wenn Arbeitsverträge oder Tarifverträge von „Werktagen“ sprechen, die tatsächliche Arbeitszeit aber nur auf fünf Tage – meist von Montag bis Freitag – verteilt ist. Werden dann auch die freien Samstage bezahlt? Oder sinkt der Anspruch?
Ein langjähriger Werttransporteur aus Nordrhein-Westfalen wollte sich mit der Abrechnungspraxis seines Arbeitgebers nicht abfinden. Er war der festen Überzeugung, dass ihm auch für die samstäglichen „Werktage“ während seines Urlaubs eine Vergütung zustehe. Seine Argumentation stützte er auf einen internen Aushang und eine angeblich jahrelange Praxis des Unternehmens. Der Streit um das Urlaubsentgelt bei einer Fünftage-Woche landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Das Urteil klärt grundlegende Fragen zur Umrechnung von Urlaubstagen und räumt mit weitverbreiteten Irrtümern über betriebliche Übungen auf.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie präzise arbeitsrechtliche Regelungen gelesen werden müssen und warum ein vermeintliches Gewohnheitsrecht oft schneller endet, als Arbeitnehmer es sich wünschen.
Welche gesetzlichen und tariflichen Regelungen gelten für das Urlaubsentgelt?
Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick in die rechtlichen Grundlagen notwendig. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht in seiner Grundkonzeption von einer Sechstage-Woche aus. § 3 BUrlG spricht von einem Mindesturlaub von 24 Werktagen. Da der Samstag juristisch ein Werktag ist, basiert diese Zahl auf einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag.
In der modernen Arbeitswelt ist jedoch die Fünftage-Woche der Standard. Hier greift eine essenzielle Umrechnungsformel, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in ständiger Rechtsprechung anwendet. Um eine Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern mit einer Sechstage-Woche und solchen mit einer Fünftage-Woche zu gewährleisten, muss der Urlaubsanspruch umgerechnet werden….