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Erstattung der Sachverständigenkosten: Wann die Versicherung voll zahlen muss

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Eine Haftpflichtversicherung kürzte die Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall und weigerte sich, die Nebenkosten laut BVSK-Tabelle 2022 voll zu zahlen. Obwohl die Versicherung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot pochte, knüpfte das Gericht eine Zahlung an die überraschende Abtretung der Ansprüche gegen den eigenen Gutachter.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 C 438/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Dillingen a.d. Donau
  • Datum: 12.04.2024
  • Aktenzeichen: 2 C 438/23
  • Verfahren: Schriftliches Verfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht

Die Versicherung muss restliche Gutachterkosten zahlen bei Übertragung der Ansprüche gegen den Gutachter.

  • Gericht schätzt die übliche Vergütung auf Basis einer aktuellen Branchen-Befragung.
  • Nur bei offensichtlich überhöhten Preisen darf die Versicherung die Zahlung kürzen.
  • Versicherung erstattet übliche Kosten für Fotos, Schreibarbeiten und Porto vollständig.
  • Die Versicherung darf sich durch diese Übertragung gegen eine mögliche Überzahlung absichern.
  • Die Versicherung übernimmt zusätzlich die Zinsen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

Wer trägt die Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall?

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer ein ärgerliches Ereignis. Doch oft beginnt der eigentliche Ärger erst nach der Reparatur, wenn es um die Begleichung der Rechnungen geht. Besonders häufig streiten sich Geschädigte und Versicherungen um die Höhe der Gutachterkosten. Versicherer kürzen Rechnungen oft mit dem Argument, diese seien überhöht, während der Unfallopfer auf den Restkosten sitzen bleibt. Genau dieser Situation musste sich ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Dillingen a.d. Donau stellen. Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragte er einen Experten zur Feststellung des Schadens. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte jedoch nicht die volle Summe und behielt einen Teilbetrag ein. Das Gericht musste nun klären, ob die Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall in voller Höhe gerechtfertigt ist und welche Maßstäbe dabei anzulegen sind. Das Urteil stärkt die Rechte von Unfallopfern erheblich und liefert wichtige Klarstellungen zur Abrechnungspraxis.

Der konkrete Fall: Streit um 478 Euro

Im Jahr 2023 wurde das Fahrzeug des Betroffenen bei einem Unfall beschädigt. Um seine Ansprüche geltend zu machen, beauftragte der Fahrzeughalter einen qualifizierten Sachverständigen. Dieser erstellte ein Gutachten, das Netto-Reparaturkosten von rund 6.920 Euro sowie eine merkantile Wertminderung von 500 Euro auswies. Für seine Tätigkeit berechnete der Experte ein Honorar von insgesamt 1.108,60 Euro brutto (931,60 Euro netto). Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkannte die volle Höhe der Rechnung nicht an. Sie überwies lediglich 629,86 Euro an den Geschädigten. Einen Restbetrag von 478,74 Euro verweigerte das Unternehmen mit der Begründung, die Kosten seien teilweise überhöht und nicht erforderlich gewesen. Der Autohalter wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Amtsgericht, um die vollständige Erstattung der Gutachterkosten erreichen zu können.

Welche Rechtsgrundlagen bestimmen den Schadenersatz?…


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