Ob Sie Ihr Haus überschreiben oder vererben, entscheidet oft über den Erhalt von Vermögenswerten in fünfstelliger Höhe. Wenn Sie die sofortigen Kosten einer Schenkung scheuen, übersehen Sie das Sparpotenzial und riskieren später eine hohe Steuerlast oder Streit in der Familie.
Überblick: Haus überschreiben oder vererben
- Die Umschreibung (Eigentumsumschreibung im Grundbuch) eines Hauses im Wert von 500.000 € kostet beim Notar und Grundbuchamt insgesamt ca. 3.000–5.500 €, je nach Bundesland und individuellen Umständen.
- Gesetzliche Freibeträge von 400.000 € pro Elternteil und Kind erneuern sich alle 10 Jahre vollständig für weitere steuerfreie Übertragungen.
- Das Sozialamt kann eine Schenkung bei Pflegebedürftigkeit wegen Verarmung (§ 528 BGB, also wenn der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenem Vermögen bestreiten kann) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zurückfordern.
- Ein vereinbarter Nießbrauch sichert Mieteinnahmen und kann den steuerlichen Wert der Schenkung je nach Fall deutlich mindern, häufig um erhebliche Beträge.
- Erben müssen das Familienheim mindestens 10 Jahre lang zu eigenen Wohnzwecken selbst bewohnen, um die Erbschaftsteuerbefreiung (das sogenannte Familienheim-Privileg gemäß § 13 ErbStG) zu erhalten; Unterbrechungen können die Befreiung gefährden.
- Bei Immobilienwerten unter 400.000 € pro Kind kann das Vererben durch die Einsparung von Notarkosten oft die günstigere Strategie sein, je nach individueller Situation.
Wie viel Geld spart man durch eine Hausüberschreibung?
Bei einem größeren Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro kann die Wahl zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) und dem klassischen Erbe einen finanziellen Unterschied von über 50.000 Euro bedeuten. Viele Eigentümer scheuen die sofortigen Notarkosten einer Schenkung und riskieren damit erhebliche steuerliche Nachteile. Die Entscheidung wird oft emotional getroffen, doch wirtschaftlich betrachtet ist sie eine Rechenaufgabe. Immobilienbesitzer ab 50 Jahren stehen vor der Entscheidung: Zahlen Sie jetzt Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt, um später Erbschaftsteuer zu sparen? Oder vermeiden Sie die Ausgaben heute und riskieren, dass Ihre Kinder später einen Teil des Vermögens versteuern müssen? Es gibt keine pauschale Antwort, sondern eine mathematische Grenze. Unsere Kanzlei stellt Ihnen die Gebühren der Steuerlast gegenüber und zeigt auf, ab welchem Immobilienwert eine Schenkung für Sie sinnvoll ist.
Wie hoch sind die Notarkosten bei Schenkung und Erbe?
Vielleicht schrecken auch Sie vor den sofortigen Gebühren einer Schenkung zurück. Wenn Sie Ihr Haus zu Lebzeiten überschreiben, müssen Sie tatsächlich zahlen, noch bevor Sie Steuern sparen. Doch der reine Blick auf diese Kosten täuscht oft.
Was kostet die Schenkung beim Notar?
Eine Schenkung ist rechtlich ein Vertrag (Schenkungsvertrag gemäß §§ 516 ff. BGB). Wird dabei ein Grundstück oder eine Immobilie verschenkt, muss der Vertrag gemäß § 311b BGB notariell beurkundet werden. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht für die Beurkundung einer Immobilienschenkung in der Regel eine 2,0-Gebühr vor, die sich nach dem Verkehrswert der Immobilie richtet. Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 500….