Die Immobilie bei einer Scheidung zwingt viele Betroffene zur schwierigen Abwägung zwischen Auszahlung, freihändigem Verkauf und der oft ruinösen Teilungsversteigerung. Wer dabei die tückische Auszugsfalle oder steuerliche Fallstricke übersieht, riskiert durch emotionale Fehlentscheidungen die Vernichtung von zehntausenden Euro seines Vermögens.
Das Wichtigste im Überblick
- Grundbucheintrag: Maßgeblich für die Eigentumsverhältnisse ist ausschließlich der Eintrag im Grundbuch (Publizitätsprinzip, nach dem der Inhalt des Grundbuchs als rechtlich richtig gilt) – Beitragszahlungen oder der Trauschein machen Sie nicht automatisch zum Miteigentümer.
- Verfügungsschutz: Nach § 1365 BGB kann ein Ehegatte als Alleineigentümer eine Immobilie, die nahezu sein gesamtes Vermögen ausmacht (ab etwa 85–90 % des Gesamtvermögens), in der Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten wirksam verkaufen.
- Restschuld: Wenn Sie die Immobilie übernehmen, müssen Sie Ihren Ex-Partner auszahlen (eine Abfindung für den Eigentumsanteil leisten) und den Bankkredit künftig allein tragen.
- Haftungsentlassung: Die Bank entlässt den weichenden Partner nur dann aus der Mithaftung, wenn der verbleibende Partner die Kreditraten nachweislich allein tragen kann.
- Spekulationssteuer: Die Steuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn entfällt innerhalb der 10-Jahres-Frist nicht nur bei Eigennutzung, sondern auch dann, wenn ein kindergeldberechtigtes Kind die Immobilie unentgeltlich nutzt; zudem bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben.
- Gemeinsame Vermietung: Diese Option ermöglicht den Vermögenserhalt, erfordert aber eine dauerhafte Kooperationsbereitschaft der geschiedenen Partner bei der Verwaltung.
- Erlösblockade: Bei einer Teilungsversteigerung droht eine jahrelange Blockade des Kapitals, da das Gericht den Betrag ohne übereinstimmende Erklärung nicht auszahlt.
Was passiert mit dem Haus bei Trennung und Scheidung?
Das gemeinsame Haus ist meist der größte Vermögenswert einer Familie. Wenn eine Ehe scheitert, entstehen oft finanzielle Belastungen, die eine sachliche Auseinandersetzung erschweren können. Dennoch erfordert die ökonomische Realität in diesem Moment strategische Entscheidungen. Es ist verständlich, wenn Sie in dieser Situation emotional belastet sind. Doch wer unüberlegt handelt, riskiert hohe finanzielle Verluste. Betroffene stehen oft in einem Spannungsfeld: Einerseits soll das gewohnte Umfeld für die Kinder erhalten bleiben, andererseits müssen die Kreditraten künftig oft allein getragen werden. Die Immobilie bei einer Scheidung ist ein komplexer Sachverhalt, bei dem Familienrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht ineinandergreifen. Unser Team an Rechtsanwälten hilft Ihnen dabei, die für Ihre Situation sinnvollste Option zu identifizieren:
- Auszahlung: Übernahme der Immobilie durch einen Partner gegen Entschädigung.
- Verkauf: Freihändiger gemeinsamer Verkauf am Markt zur Erlösaufteilung.
- Vermietung: Gemeinsame Haltung der Immobilie als Kapitalanlage oder Erbe.
- Teilungsversteigerung: Gerichtliche Auflösung der Gemeinschaft als riskante Ultima Ratio….
Auszug aus der Quelle: https://www.notar-drkotz.de/was-passiert-mit-immobilie-bei-scheidung/