Werbeanrufe ohne eine Einwilligung erhielt eine Frau mehrmals täglich, nachdem sie ihre Daten kurz in ein Online-Vergleichsportal für private Krankenversicherungen eingegeben hatte. Spannend bleibt, ob bereits der bloße Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme ohne ein zustande gekommenes Gespräch den Schutz der Privatsphäre im Privatbereich verletzt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 9 C 286/11
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Strausberg
- Datum: 09.02.2012
- Aktenzeichen: 9 C 286/11
- Verfahren: Klage auf Unterlassung von Werbung
- Rechtsbereiche: Zivilrecht
Firmen dürfen Kunden ohne ausdrückliche Erlaubnis weder werblich anrufen noch ihnen Werbe-E-Mails schicken.
- Schon der Versuch eines Werbeanrufs verletzt das geschützte Recht auf Privatsphäre.
- Das Gericht wertet auch unbeantwortete Anrufe als einen verbotenen Eingriff.
- Die Erlaubnis in den Geschäftsbedingungen war zu ungenau und deshalb ungültig.
- Eine einfache Zusage bannt die Gefahr weiterer Anrufe nicht ausreichend.
- Die Firma zahlt die Kosten für den Anwalt der Gegenseite.
Was tun gegen unerwünschte Werbeanrufe ohne eine Einwilligung?
Es beginnt oft harmlos: Ein Verbraucher sucht im Internet nach Informationen, etwa zu einer privaten Krankenversicherung, und gibt dabei seine Kontaktdaten in ein Vergleichsportal ein. Doch was folgt, ist häufig eine Flut an Belästigungen. Das Telefon klingelt Sturm, das E-Mail-Postfach füllt sich mit Werbung. Viele Betroffene legen einfach auf oder löschen die Nachrichten. Doch eine Verbraucherin aus Brandenburg wollte diese Praxis nicht hinnehmen. Sie zog vor das Gericht, um sich gegen die Werbeanrufe ohne eine Einwilligung und die unverlangte Zusendung von E-Mails zu wehren. Das Amtsgericht Strausberg musste in diesem Fall entscheiden, wie weit Unternehmen bei der Kundenakquise gehen dürfen und wann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt ist. Der Fall zeigt exemplarisch, dass bereits der bloße Versuch einer Kontaktaufnahme rechtswidrig sein kann und dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kein Freifahrtschein für Belästigung durch Telefonwerbung sind. Für Verbraucher ist dieses Urteil ein wichtiges Signal: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und können unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten verlangen.
Welche Rechte werden bei unerlaubter Telefonwerbung verletzt?
Um den vorliegenden Fall juristisch einordnen zu können, muss man verstehen, welche Rechtsgüter hier gegeneinander abgewogen werden. Im Zentrum steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes hergeleitet wird. Dieses Recht schützt die Privatsphäre jedes Einzelnen. Es garantiert dem Bürger, in seinen eigenen vier Wänden und in seinem privaten Lebensbereich in Ruhe gelassen zu werden. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nicht erst dann vor, wenn sensible Daten veröffentlicht werden. Auch das Eindringen in die private Sphäre durch unerwünschte Kommunikationsversuche kann einen solchen Eingriff darstellen. Der Gesetzgeber hat dies im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weiter konkretisiert….