Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung erreichte eine Gastronomin auf ihrer privaten Rufnummer, nachdem ein selbstständiger Vertreter für eine Versicherungsmaklerin anrief. Obwohl die Angerufene geschäftlich tätig ist, entbrannte ein Streit über die Haftung für einen selbstständigen Vertreter und den Schutz der privaten Privatsphäre vor geschäftlicher Belästigung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 O 94/14
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Halle (Saale)
- Datum: 23.04.2015
- Aktenzeichen: 8 O 94/14
- Verfahren: Unterlassungsklage gegen ein Versicherungsmaklerbüro
- Rechtsbereiche: Wettbewerbsrecht
Makler benötigen für Werbeanrufe auf privaten Nummern die ausdrückliche Erlaubnis der Angerufenen.
- Anrufe auf privaten Nummern gelten rechtlich immer als Werbung gegenüber Verbrauchern.
- Unternehmen haften auch für unerlaubte Werbeanrufe durch ihre selbständigen Vertreter.
- Das werbende Unternehmen muss die vorherige Zustimmung des Kunden beweisen.
- Bei fehlendem Nachweis zahlt der Absender die Abmahnkosten und Ordnungsgelder.
Ist Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung erlaubt?
Es ist ein Szenario, das viele Menschen kennen und fürchten: Das Telefon klingelt, oft am Abend, und am anderen Ende der Leitung meldet sich eine fremde Stimme mit einem vermeintlich großartigen Angebot. Für eine Imbissbesitzerin aus Sachsen-Anhalt wurde genau solch ein Anruf im Dezember 2013 zum Auslöser eines Rechtsstreits, der vor dem Landgericht Halle endete. Der Fall beleuchtet exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen geschäftstüchtiger Akquise und illegaler Belästigung ist.
Im Zentrum des Geschehens stand eine Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung. Eine Versicherungsmaklerin ließ über einen Außendienstmitarbeiter bei der Gastronomin anrufen. Das Ziel war eindeutig: Es sollte ein persönlicher Termin vereinbart werden, um Versicherungsdienstleistungen zu verkaufen. Das Besondere an diesem Fall war jedoch der Anschluss, unter dem das Telefon klingelte. Der Anruf erfolgte nicht im Imbiss der Frau, sondern unter ihrer privaten Rufnummer.
Was folgte, war ein juristisches Tauziehen zwischen einem Verein zur Abwehr von wettbewerbswidrigen Praktiken und der Makleragentur. Während die Unternehmerin behauptete, alles sei rechtens zugegangen, sah der klagende Verein einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Angerufenen. Das Landgericht Halle musste klären, ob der Schutz vor unerwünschten Anrufen auch dann greift, wenn die angerufene Person selbständig ist, und wer eigentlich haftet, wenn der Anrufer gar kein direkter Angestellter ist.
Wann ist Werbung unter einer privaten Telefonnummer verboten?
Der deutsche Gesetzgeber hat dem Schutz vor belästigender Werbung hohe Hürden gesetzt. Die zentrale Vorschrift findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 7 UWG stellt eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, eine unzulässige Wettbewerbshandlung dar. Dies gilt insbesondere für die Werbung mit einem Telefonanruf.
Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei traditionell zwischen Verbrauchern und Unternehmern….