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Kündigung wegen fehlender TfV-Tauglichkeit: Wann sie bei Azubis wirksam ist

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Die Kündigung wegen fehlender TfV-Tauglichkeit traf einen angehenden Lokführer nach zwei Jahren Ausbildung, weil er die psychologische Untersuchung endgültig nicht bestand. Er pochte dennoch auf die Fortsetzung seiner Lehre, obwohl er ohne die gesetzliche Bescheinigung niemals die Abschlussprüfung ablegen darf.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Sa 8/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig‑Holstein
  • Datum: 12. Juli 2023
  • Aktenzeichen: 3 Sa 8/23
  • Verfahren: Berufung im Kündigungsschutzprozess
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Ausbildungsrecht

Ein Bahnbetrieb darf angehende Lokführer ohne bestandenen Eignungstest fristlos entlassen, um die allgemeine Sicherheit zu schützen.

  • Fachärzte stellten die dauerhafte körperliche und psychische Untauglichkeit des Lehrlings für den Fahrdienst fest.
  • Ohne gültige Eignungszeugnisse darf der Auszubildende weder Züge steuern noch die Lehre fortsetzen.
  • Die Gefahr für Fahrgäste macht eine Weiterbeschäftigung für das Bahnunternehmen rechtlich völlig unzumutbar.
  • Betriebe müssen keine Zweitgutachten finanzieren, wenn die erste Untersuchung keine offensichtlichen Fehler zeigt.
  • Ein Wechsel in einen anderen Lehrberuf scheiterte an fehlenden freien Stellen im Betrieb.

Darf ein Auszubildender bei fehlender Bahntauglichkeit fristlos entlassen werden?

Für viele junge Menschen ist der Beruf des Lokführers ein Traumberuf, der Verantwortung und Technik verbindet. Doch der Weg in den Führerstand ist steinig und an strenge gesundheitliche sowie psychologische Voraussetzungen geknüpft. Was passiert, wenn ein angehender Eisenbahner mitten in der Ausbildung die notwendige Eignung verliert? Kann das Bahnunternehmen das Ausbildungsverhältnis sofort beenden, oder muss es eine zweite Chance geben?

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein musste in einem komplexen Fall entscheiden, ob der Verlust der sogenannten Tauglichkeit nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil verdeutlicht, dass im Schienenverkehr die Sicherheit der Allgemeinheit oft Vorrang vor dem Ausbildungsinteresse des Einzelnen hat.

Im Zentrum des Streits standen ein junger Auszubildender, der seine Eignung verlor, und ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das keine Risiken eingehen wollte. Das Gericht fällte am 12. Juli 2023 ein wegweisendes Urteil (Az. 3 Sa 8/23), das die strengen Maßstäbe im Bahnverkehr unterstreicht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Ausbildung zum Lokführer?

Wer einen Zug steuern will, muss mehr mitbringen als technisches Verständnis. Der Gesetzgeber hat mit der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) hohe Hürden errichtet, um die Sicherheit auf der Schiene zu gewährleisten. Nach § 5 TfV darf ein Triebfahrzeugführerschein nur erteilt werden, wenn der Bewerber körperlich und psychisch voll geeignet ist.

Diese Eignung ist keine einmalige Feststellung. Sie muss durch eine Bescheinigung von einem vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannten Arzt oder Psychologen nachgewiesen werden (§ 16 TfV). Fehlt dieser Nachweis, darf die Person keinen Zug führen – auch nicht zu Übungszwecken unter Aufsicht.

Für Auszubildende gilt zudem das Berufsbildungsgesetz (BBiG)….


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