Der Gegenstandswert für einen Vergleich nach zwei Kündigungen einer Auszubildenden am Landesarbeitsgericht München löste eine Debatte über die exakte Höhe der Anwaltsgebühren aus. Ob dabei der Gegenstandswert für das Berichtsheft tatsächlich wie ein vollwertiges Arbeitszeugnis zu Buche schlägt, blieb bis zum Schluss die entscheidende Hürde.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Ta 25/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht München
- Datum: 25.03.2024
- Aktenzeichen: 3 Ta 25/24
- Verfahren: Beschwerde gegen Wertfestsetzung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht
Das Gericht erhöht den Wert eines Arbeitsvergleichs wegen einer zweiten Kündigung und der Berichtsheft-Unterschrift.
- Eine zweite Kündigung steigert den Wert des Vergleichs um ein halbes Monatsgehalt.
- Die Unterschrift unter das Berichtsheft zählt wie ein einfaches Zeugnis als halbes Monatsgehalt.
- Offene Lohnzahlungen erhöhen den Wert nicht, wenn sie direkt mit der Kündigung zusammenhängen.
- Das Gericht bewertet alle Ansprüche einheitlich nach einer bundesweiten Liste für Arbeitsrecht.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert für einen Vergleich im Arbeitsrecht?
Wenn ein arbeitsrechtlicher Prozess mit einem Vergleich endet, atmen die Parteien oft auf. Der Streit ist beendet, die Auszubildende hat ihr Zeugnis, der Arbeitgeber seine Ruhe. Doch für die Anwälte beginnt nun die zweite Phase der Arbeit: die Abrechnung. Hierbei kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten. Denn das Honorar des Juristen richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Je höher dieser Wert angesetzt wird, desto höher fällt die Vergütung aus. Ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht München (Az. 3 Ta 25/24) beleuchtet exemplarisch, wie detailliert und teilweise kompliziert die Berechnung von dem Vergleichsmehrwert ist. Im Zentrum des Streits stand der Rechtsbeistand eines Unternehmens, der sich gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Arbeitsgericht wehrte. Er forderte eine deutliche Anhebung der Werte für verschiedene Positionen des Vergleichs – von einer zweiten Kündigung bis hin zur Aushändigung eines Berichtshefts. Die Entscheidung der Münchener Richter vom 25. März 2024 liefert eine tiefgehende Analyse darüber, welche Positionen den Wert tatsächlich erhöhen und wo die bloße „wirtschaftliche Identität“ eine Gebührenerhöhung blockiert. Dieser Artikel analysiert den Beschluss im Detail, erklärt die juristischen Hintergründe zur Einigungsgebühr nach dem RVG und zeigt auf, warum nicht jede Regelung in einem Vergleich automatisch mehr Geld für den Anwalt bedeutet.
Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Höhe der Anwaltsgebühren?
Um die Argumentation des Gerichts zu verstehen, ist ein Blick in die Mechanik der anwaltlichen Vergütung notwendig. Im deutschen Zivil- und Arbeitsrecht berechnet sich das Honorar eines Anwalts oft nicht nach Stunden, sondern nach dem Wert dessen, worüber gestritten wird. Dies ist der Streitwert oder im Falle eines Vergleichs der Gegenstandswert für einen Vergleich. Die gesetzliche Basis bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Besonders relevant ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem Wert des Verfahrens (das, was vor Gericht anhängig war) und dem Wert des Vergleichs….