Den Anspruch auf eine Entgeltabrechnung in Papierform fordert eine Verkäuferin seit zwölf Monaten von ihrem Arbeitgeber im Einzelhandel ein. Das Unternehmen setzt auf ein digitales Mitarbeiterportal und eine Konzernbetriebsvereinbarung – die Angestellte legte einen konsequenten Widerspruch gegen die elektronische Übermittlung der Lohnabrechnung ein.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 9 Sa 575/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Datum: 16.01.2024
- Aktenzeichen: 9 Sa 575/23
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Arbeitgeber müssen Entgeltabrechnungen in Papierform aushändigen, wenn Mitarbeiter der digitalen Bereitstellung in einem Portal ausdrücklich widersprechen.
- Digitale Postfächer erfüllen zwar die gesetzliche Textform für Abrechnungen.
- Ohne Zustimmung des Mitarbeiters gilt ein digitales Dokument nicht als zugestellt.
- Ein ausdrücklicher Widerspruch verpflichtet den Arbeitgeber zur Zusendung per Post.
- Betriebsvereinbarungen dürfen das individuelle Wahlrecht der Beschäftigten nicht ersetzen.
- Rein technische Abrufmöglichkeiten im Betrieb heilen die fehlende Einwilligung nicht.
Muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung in Papierform erteilen?
Die Digitalisierung macht vor den Personalabteilungen nicht halt. Immer mehr Unternehmen verabschieden sich vom klassischen Briefversand und stellen Dokumente in Cloud-Portalen bereit. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter diesen Weg ablehnt? Kann ein Unternehmen seine Angestellten zwingen, ihre Gehaltsabrechnungen digital abzurufen? Genau diese Frage musste das Landesarbeitsgericht Niedersachsen klären. Im Zentrum des Streits standen eine Verkäuferin, die auf ihrem Anspruch auf eine Entgeltabrechnung in Papierform beharrte, und ein Handelsunternehmen, das seine Prozesse auf ein digitales Mitarbeiterpostfach umgestellt hatte. Der Fall zeigt exemplarisch, wo die Grenzen der betrieblichen Digitalisierung liegen, wenn individuelle Arbeitnehmerrechte berührt sind.
Der Konflikt: Verkäuferin gegen Handelskonzern
Die Geschichte spielt in einer Filiale in A-Stadt. Hier arbeitet die spätere Antragstellerin als Verkäuferin. Bis zum Februar 2022 erhielt sie ihre monatliche Abrechnung wie gewohnt auf Papier. Doch im Hintergrund hatte der Konzern die Weichen bereits neu gestellt. Der Arbeitgeber und der Konzernbetriebsrat hatten am 7. April 2021 eine umfassende Konzernbetriebsvereinbarung geschlossen. Das Ziel: Die Einführung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs. Die Regelung sah vor, dass nach einer neunmonatigen Übergangsfrist keine Papierdokumente mehr versendet werden sollten. Stattdessen würden alle Dokumente aus dem Abrechnungssystem „Paisy“ in einen externen Cloud-Account hochgeladen. Die Zugangsdaten stellte das Unternehmen bereit. Für die Verkäuferin war dies keine akzeptable Lösung. Sie widersprach der Umstellung deutlich. Bereits am 22. Mai 2022 sendete sie eine E-Mail an die Personalabteilung und forderte die postalische Zusendung der nachfolgenden Abrechnungen. Doch das Unternehmen blieb hart. Die monatlichen Abrechnungen – beginnend mit der Zahlung vom 30. März 2022 über netto 1.325,57 Euro – landeten ausschließlich im digitalen Postfach. Der Konflikt eskalierte….