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Zumutbarkeit der Werkstattverweisung: Wann ist die Fahrtzeit zu lang?

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Über die Zumutbarkeit der Werkstattverweisung stritt eine Autofahrerin mit ihrer Versicherung, die nach einem Unfall die Reparatur in einem 23 Kilometer entfernten Betrieb forderte. Ob die chronischen Staus auf der Autobahn A46 die Zumutbarkeit einer weiter entfernten Werkstatt tatsächlich aushebeln, war für die Richter die alles entscheidende Frage.


Zum vorliegenden Urteilstext springen:

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Wuppertal
  • Datum: 31.07.2019
  • Aktenzeichen: 8 S 33/18 (37 C 137/17)
  • Verfahren: Beweisbeschluss zu Reparaturkosten
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht

Versicherer dürfen Unfallopfer nicht auf weit entfernte Werkstätten verweisen, wenn die Anfahrt unzumutbar ist.

  • Stauanfällige Autobahnen machen den Weg zur fernen Werkstatt für das Unfallopfer unzumutbar.
  • Ein Gutachter ermittelt jetzt die tatsächlichen Preise der von der Versicherung genannten Werkstatt.
  • Die Versicherung beweist, dass der Wechsel zumutbar ist und die Preise stimmen.
  • Versicherer dürfen Kunden nicht wegen kleiner Ersparnisse zu weiten Werkstattwegen zwingen.
  • Ein Werkstattort in einem fremden Gerichtsbezirk belastet das Unfallopfer im Streitfall zusätzlich.

Wann ist die Werkstattverweisung durch die Versicherung unzumutbar?

Nach einem Verkehrsunfall beginnt für viele Autofahrer der eigentliche Ärger erst bei der Schadensregulierung. Ein klassisches Szenario: Die Geschädigte reicht ein Gutachten ein, um die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Doch die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzt die Auszahlung mit einem Standardargument: Es gäbe eine günstigere Partnerwerkstatt, in der das Fahrzeug zu denselben Konditionen repariert werden könne. Genau über diese Praxis entbrannte ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Autofahrerin den Verweis auf eine weit entfernte Werkstatt akzeptieren muss, wenn der Weg dorthin über eine stauanfällige Autobahn führt. Das Gericht musste hierbei nicht nur über die Höhe der Reparaturkosten entscheiden, sondern auch grundlegende Fragen zur Zumutbarkeit im Verkehrsrecht klären. Der Fall zeigt exemplarisch, wie detailliert Gerichte prüfen, ob die Zumutbarkeit der Werkstattverweisung tatsächlich gegeben ist oder ob es sich lediglich um eine Taktik zur Kostensenkung handelt. Für die betroffene Autofahrerin ging es um mehrere Hundert Euro und die prinzipielle Frage, ob sie ihre Werkstatt frei wählen darf.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei der fiktiven Abrechnung?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig. Nach § 249 BGB hat ein Unfallopfer Anspruch auf die sogenannte Naturalrestitution. Das bedeutet, der Schädiger – und damit dessen Versicherung – muss den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. In der Praxis heißt das: Die Versicherung muss den Geldbetrag zahlen, der für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich ist. Dabei hat der Geschädigte die Wahl: Er kann das Auto tatsächlich reparieren lassen oder fiktiv abrechnen. Bei der fiktiven Abrechnung erhält er die geschätzten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt, ohne eine Rechnung vorlegen zu müssen. Hier setzt jedoch oft der Streit ein….


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