Die Haftung für eine mangelhafte Kellerabdichtung beschäftigt eine Bauherrin vor dem OLG Nürnberg, nachdem massive Feuchtigkeit durch die Bodenplatte in ihr neues Haus drang. Der Architekt verweigerte die Kosten für die fachgerechte Abdichtung und bot stattdessen ein riskantes technisches Experiment im Garten an.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 U 2012/14
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
- Datum: 30.11.2022
- Aktenzeichen: 2 U 2012/14
- Verfahren: Schadensersatz wegen Architektenfehlern
- Rechtsbereiche: Architektenrecht
Architekten zahlen für teure Kellerabdichtungen, wenn billigere Methoden unsicher sind oder den Garten stören.
- Ein Gutachter fand schwere Fehler in der Planung des Kellers und der Entwässerung.
- Die Hausbesitzerin lehnt billige Versickerungsanlagen ab, da deren Erfolg völlig unsicher bleibt.
- Die billigere Methode würde die Nutzung des Gartens für die Bewohnerin massiv einschränken.
- Bezahlte Rechnungen gelten nicht automatisch als Bestätigung der fehlerfreien Arbeit.
- Die Frau erhält über 93.000 Euro Vorschuss für eine fachgerechte Abdichtung des Kellers.
Wer haftet für die Kosten einer kompletten Kellersanierung?
Es ist der Albtraum einer jeden Baufamilie: Das Traumhaus ist fertig, der Einzug gefeiert, doch nur wenige Jahre später dringen Feuchtigkeit und Schimmel in die Kellerräume ein. Genau dieses Szenario erlebte eine Hauseigentümerin, die bereits Mitte 1992 einen Vertrag mit einem Architektenbüro über die Planung und Objektüberwachung für ein Einfamilienhaus geschlossen hatte. Was folgte, war kein gemütliches Wohnen, sondern ein jahrzehntelanger Rechtsstreit, der erst Ende 2022 vor dem Oberlandesgericht Nürnberg sein vorläufiges Ende fand.
Der Fall illustriert eindrücklich, wie lange und erbittert um Baumängel gestritten werden kann. Nachdem ab Mitte 1996 – also vier Jahre nach Vertragsschluss – erste Feuchtigkeitsflecken an den südlichen Kellerwänden aufgetreten waren, begannen diverse Sanierungsversuche. Diese blieben jedoch erfolglos. Das Wasser kehrte zurück. Die Geduld der Bauherrin war am Ende, und der Gang zu den Gerichten wurde unvermeidlich. Im Zentrum stand dabei nicht nur die Frage, wer den Fehler gemacht hatte, sondern vor allem, welche Sanierungsmethode geschuldet ist: Eine teure, aber sichere „Abdichtungslösung“ oder eine günstige „Versickerungslösung“.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.11.2022 (Az. 2 U 2012/14) stärkt hierbei massiv die Rechte von Bauherren. Es klärt grundlegende Fragen zur Haftung für eine mangelhafte Kellerabdichtung und definiert, wann eine kostengünstige Reparaturvariante für den Eigentümer unzumutbar ist.
Welche Rechte gelten bei der Architektenhaftung?
Wer ein Haus baut und dafür Architekten beauftragt, schließt in der Regel einen Werkvertrag. Der entscheidende Punkt bei einem solchen Vertrag ist der geschuldete Erfolg. Anders als bei einem Dienstvertrag (wie etwa bei einem Arzt, der nur die fachgerechte Behandlung schuldet, aber nicht die Heilung), schuldet der Architekt ein mangelfreies Werk. Das geplante und überwachte Haus muss funktionstüchtig sein. Dringt Wasser in den Keller ein, ist dieses Ziel verfehlt….