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Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß: Schützt drohende Kündigung vor der Strafe?

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Ein Medikamentenauslieferer aus Berlin riskierte ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, nachdem er eine bereits seit 3,5 Sekunden rote Ampel ignorierte. Obwohl er die viermonatige Schonfrist für den Antritt nutzen könnte, sah er eine unmittelbare Existenzgefährdung durch den Entzug der Fahrerlaubnis auf sich zukommen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 02.02.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde gegen Bußgeldurteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Autofahrer muss Fahrverbot antreten trotz Kündigungsdrohung nach schwerem Rotlichtverstoß.

  • Der Fahrer überquerte die Kreuzung erst drei Sekunden nach dem Wechsel der Ampel auf Rot.
  • Ein einmonatiges Fahrverbot gilt als zumutbar, da der Fahrer vier Monate Zeit zur Abgabe hat.
  • Er muss belegen, warum er das Fahrverbot nicht während seines normalen Jahresurlaubs ableisten kann.
  • Eine einfache Bestätigung des Chefs über eine drohende Entlassung reicht ohne weitere Details nicht aus.
  • Gerichte müssen vorsorgliche Anträge auf Zeugen nur unter strengen und rechtzeitig erklärten Bedingungen ablehnen.

Wann ist das Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß unvermeidbar?

Eine rote Ampel überfährt niemand gerne. Doch wenn das Rotlicht bereits seit mehreren Sekunden leuchtet, kennt der Gesetzgeber kaum Gnade. In einem aktuellen Fall vor dem Kammergericht Berlin ging es um einen Mann, der eine Ampel passierte, die bereits seit unglaublichen 3,5 Sekunden Rot zeigte. Die Konsequenzen waren hart: Ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, das seine berufliche Existenz bedrohte. Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die Obergerichte urteilen, wenn es um sogenannte qualifizierte Rotlichtverstöße geht. Doch der Streit drehte sich nicht nur um die Sekundenbruchteile an der Ampel. Vielmehr stand eine komplexe verfahrensrechtliche Frage im Mittelpunkt: Wie muss ein Verteidiger reagieren, wenn das Amtsgericht einen Beweisantrag ignoriert? Und welche Anforderungen stellt die Justiz an das Absehen von einem Fahrverbot, wenn dem Betroffenen die Kündigung droht? Das Kammergericht Berlin fällte am 2. Februar 2024 unter dem Aktenzeichen 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24 eine Entscheidung, die für Verkehrsrechtler und Autofahrer gleichermaßen lehrreich ist. Sie verdeutlicht, dass selbst eine drohende Arbeitslosigkeit nicht automatisch vor dem Laufen schützt – und dass prozessuale Feinheiten über den Erfolg einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil entscheiden können.

Welche Regeln gelten für das Absehen von einem Fahrverbot?

Wer eine rote Ampel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Die Grenze zieht der Bußgeldkatalog bei exakt einer Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Die Dauer der roten Ampelphase ist hier das entscheidende Kriterium für die Härte der Strafe. Für einen solchen qualifizierten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog (Nr. 132….


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