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Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung: Anrechnung von Verdienst und Jubiläumsprämie

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Ein Maschinenbediener verlangte seinen Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung, obwohl er während der mehrmonatigen Freistellung bereits bei einer neuen Firma Vollzeit arbeitete. Die Anrechnung von dem Einkommen bei Freistellung warf die brisante Frage auf, ob ihm nun trotzdem die versprochene Jubiläumszahlung zusteht.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 Sa 673/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 29.03.2023
  • Aktenzeichen: 11 Sa 673/22
  • Verfahren: Berufung wegen Lohnzahlung nach Kündigung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Gekündigte erhalten bei unwirksamer Kündigung ihren Lohn abzüglich anderer Verdienste trotz Freistellung.

  • Der Arbeitgeber kündigte den Mitarbeiter ohne einen rechtlich haltbaren Grund.
  • Die Firma zahlt das Gehalt für die Zeit nach der Kündigung nach.
  • Der Mitarbeiter zieht seinen neuen Verdienst vom fälligen Lohn der Firma ab.
  • Der Chef zahlt den Lohn trotz der einseitigen Freistellung bis zum Vertragsende.
  • Der Kläger erhält sein Geld zum Jubiläum trotz der Kündigung und Freistellung.

Wer hat Anspruch auf den Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung?

Wenn ein langjähriges Arbeitsverhältnis im Streit endet, geht es oft um mehr als nur um gekränkte Eitelkeiten. Es geht um viel Geld. Eine der häufigsten und finanziell bedeutsamsten Fragen in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen betrifft den sogenannten Annahmeverzugslohn. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, die sich später vor dem Gericht als unwirksam herausstellt? Für den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Urteil muss der Arbeitgeber grundsätzlich das Gehalt nachzahlen. Doch was gilt, wenn der Mitarbeiter in der Zwischenzeit fleißig war und bei einem anderen Unternehmen Geld verdient hat? Genau diese Frage musste das Landesarbeitsgericht Köln in einem komplexen Fall klären (Urteil vom 29.03.2023, Az. 11 Sa 673/22). Ein Maschinenbediener, der über 25 Jahre für sein Unternehmen tätig war, stritt mit seinem ehemaligen Arbeitgeber über die genaue Berechnung von Nachzahlungen. Dabei ging es nicht nur um den monatlichen Lohn, sondern auch um eine Jubiläumsprämie und die Frage, ob eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber die Anrechnung von einem anderweitigen Verdienst verhindern kann. Der Fall ist ein Lehrstück für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Er zeigt, wie wichtig die genaue Formulierung in Freistellungsschreiben ist und welche Pflichten ein Gekündigter hat, um seinen Schaden gering zu halten. Im Kern stand die Frage: Darf der Arbeitnehmer doppelt kassieren – einmal vom alten und einmal vom neuen Chef – oder muss er sich den neuen Verdienst anrechnen lassen?

Welche Rechtslage gilt für den Lohn nach einer unwirksamen Kündigung?

Um den Streit zwischen dem Maschinenbediener und seinem Arbeitgeber zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen notwendig. Das deutsche Arbeitsrecht schützt Beschäftigte umfassend vor den finanziellen Folgen einer ungerechtfertigten Entlassung. Der zentrale Begriff hierbei ist der Annahmeverzug. Nach § 615 Satz 1 BGB gerät der Arbeitgeber in Verzug, wenn er die Arbeitskraft des Mitarbeiters ablehnt, obwohl dieser arbeitswillig und arbeitsfähig ist….


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