Ein Autofahrer in Passau forderte die Akteneinsicht in die Messreihe einer Geschwindigkeitskontrolle, um die technische Genauigkeit der Radarfalle von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Er verlangte dabei überraschend auch Zugriff auf die digitalen Messbilder von fremden Fahrzeugen, die unmittelbar vor und nach seinem Wagen die Messstelle passierten.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 OWi 749/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Passau
- Datum: 13.02.2024
- Aktenzeichen: 4 OWi 749/23
- Verfahren: Einsicht in Beweismittel bei Geschwindigkeitsmessung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
Die Polizei muss dem Anwalt Bilder zeigen, damit Experten die Messung genau untersuchen.
- Ein Sachverständiger prüft mit den Bildern die Messung auf technische Fehler.
- Der Anwalt erhält das erste und letzte Bild der gesamten Messreihe.
- Die Behörde liefert zusätzlich fünf Bilder vor und nach der Messung.
- Ohne diese Bilder kann der Autofahrer die Messung nicht wirksam angreifen.
- Das Gericht befahl der Behörde, die Bilder dem Anwalt zu zeigen.
Darf der Anwalt die gesamte Messreihe einsehen?
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, erhält meist nur einen knappen Bußgeldbescheid und ein einzelnes Beweisfoto. Doch dieses eine Bild erzählt oft nicht die ganze Geschichte. Um zu prüfen, ob ein Messgerät korrekt aufgebaut war und zuverlässig funktionierte, benötigen Experten oft mehr als nur den Moment der Auslösung. Sie brauchen den Kontext – die sogenannte Messreihe. Genau um diesen Kontext stritt ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Passau. Er wollte sich nicht damit abfinden, dass die Behörde ihm und seinem Verteidiger den Zugang zu den Bildern verweigerte, die zeitlich unmittelbar vor und nach seinem eigenen Verstoß aufgenommen wurden. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwierig der Kampf um Akteneinsicht in die Messreihe sein kann und welche Rechte Betroffene haben, wenn die Bußgeldstelle mauert. Der Streit entzündete sich an einem klassischen Szenario: Ein Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Behörde hatte gemessen, der Betroffene zweifelte. Doch statt klein beizugeben, stellte der Verteidiger einen entscheidenden Antrag. Er forderte die Herausgabe der digitalen Bilddateien der gesamten Messreihe – konkret das erste und das letzte Bild der Serie sowie jeweils fünf Aufnahmen vor und nach der eigentlichen Messung des Mandanten. Die Antwort der Behörde war ein Nein. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt stellte sich auf den Standpunkt, diese Daten gehörten nicht zur Akte und seien für die Verteidigung nicht erforderlich. Es folgte ein juristisches Tauziehen, das schließlich am 13.02.2024 durch einen Beschluss des Amtsgerichts Passau (Az. 4 OWi 749/23) beendet wurde – mit einem klaren Sieg für die Verteidigung.
Welche Rechte hat ein Verteidiger im Bußgeldverfahren?
Um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, lohnt ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen. Im Bußgeldverfahren gelten über den Verweis in § 46 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) weitgehend die Regeln der Strafprozessordnung (StPO). Das zentrale Instrument für jeden Anwalt ist dabei das Recht auf eine Akteneinsicht gemäß § 147 StPO….