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Kündigung einer Sozialwohnung bei Auszug: Wann Angehörige ausziehen müssen

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Die Kündigung einer Sozialwohnung bei Auszug des Vaters löste in Frankfurt am Main einen Streit aus, nachdem sein Sohn ohne Berechtigungsschein seit Monaten dort wohnte. Der Vermieter geriet nun unter Druck, da das zuständige Wohnungsamt wegen dieser Fehlbelegung plötzlich mit einem Bußgeld drohte.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 33076 C 50/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 27.06.2025
  • Aktenzeichen: 33076 C 50/25
  • Verfahren: Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Ein Mieter verliert sein Wohnrecht durch Auszug und muss die Sozialwohnung deshalb räumen.

  • Der Mieter verliert sein Recht auf die Sozialwohnung durch seinen dauerhaften Auszug.
  • Sein erwachsener Sohn besitzt keinen eigenen Berechtigungsschein für die Nutzung der Wohnung.
  • Die Vermieterin kündigt den Vertrag nach einer bindenden Aufforderung durch das Wohnungsamt.
  • Das Gericht sieht keine Gründe für eine Fortsetzung des Mietvertrags aus Härte.
  • Die Bewohner müssen die Wohnung nun bis zum Ende der Räumungsfrist verlassen.

Wann ist die Kündigung einer Sozialwohnung bei Auszug des Mieters zulässig?

Sozialer Wohnraum ist in deutschen Großstädten ein knappes Gut. Wer das Glück hat, eine öffentlich geförderte Wohnung zu ergattern, hält meist an ihr fest. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände drastisch ändern? Ein Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zeigt deutlich auf, welche strengen Regeln für geförderten Wohnraum gelten. Wenn der eigentliche Vertragsinhaber auszieht und Familienangehörige ohne eigene Berechtigung zurückbleiben, droht nicht nur Ärger mit dem Amt, sondern der Verlust des Zuhauses. In dem verhandelten Fall ging es um weit mehr als nur einen Umzug. Eine Haftstrafe, eine Ummeldung zur Ex-Ehefrau und ein erwachsener Sohn, der in der Wohnung verblieb, bildeten die Zutaten für einen komplexen Rechtsstreit. Im Zentrum stand die Frage: Darf die Vermieterin kündigen, wenn das Amt für Wohnungswesen Druck macht?

Welche besonderen Regeln gelten für öffentlich geförderte Wohnungen?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Besonderheiten von Sozialwohnungen notwendig. Anders als auf dem freien Wohnungsmarkt darf hier nicht jeder einziehen, der die Miete zahlen kann. Das Hessische Wohnraumfördergesetz (HWoFG) und entsprechende bundesweite Regelungen knüpfen die Nutzung strikt an die Bedürftigkeit der Bewohner. Der Schlüssel zu diesen Wohnungen ist der sogenannte Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser belegt, dass das Einkommen der Mieter eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und ein besonderer Bedarf an günstigem Wohnraum besteht. Solange der ursprüngliche Inhaber des Scheins in der Wohnung lebt, ist die Welt in Ordnung. Problematisch wird es, wenn sich die Belegung ändert. Zieht der berechtigte Mieter aus und überlässt die Wohnung anderen Personen – selbst wenn es sich um enge Verwandte handelt –, entsteht eine sogenannte Fehlbelegung. Der Gesetzgeber sieht hierin eine Zweckentfremdung der staatlichen Fördermittel. Die Wohnung steht dann nicht mehr dem Personenkreis zur Verfügung, für den sie mit Steuergeldern subventioniert wurde. In solchen Fällen schaltet sich häufig die zuständige Behörde ein….


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