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Gegenstandswert für ein arbeitsgerichtliches Verfahren: 500 Euro für DSGVO-Auskunft

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Um den Gegenstandswert für ein arbeitsgerichtliches Verfahren stritt ein Arbeitnehmer in Berlin, nachdem er neben seiner Kündigung auch DSGVO-Auskünfte und schriftliche Nachweise forderte. Plötzlich hingen die Anwaltskosten an der Frage, ob eine einfache Information pauschal 500 Euro wert ist oder bei einem Vergleich finanziell völlig leer ausgeht.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 26 Ta (Kost) 6095/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 01.02.2024
  • Aktenzeichen: 26 Ta (Kost) 6095/23, 20 Ca 8948/23 (Vorinstanz)
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Streitwertrecht

Das Gericht setzt den finanziellen Wert für verschiedene Arbeitsrechts-Ansprüche bei einem Vergleich und Gerichtsverfahren neu fest.

  • Der Anspruch auf einen Arbeitsnachweis zählt pauschal mit zehn Prozent eines Bruttomonatsgehalts.
  • Rechte auf Auskunft und Informationen zur Arbeitszeit bewertet das Gericht mit jeweils fünfhundert Euro.
  • Ein Antrag auf Weiterbeschäftigung erhöht den Streitwert nur bei einer ausdrücklichen unbedingten Begründung.
  • Zusätzliche Werte für Urlaubsregelungen im Vergleich entstehen nur bei einem nachweisbaren vorherigen Streit.
  • Das Gericht darf zu niedrige und zu hohe Beträge innerhalb der Gesamtsumme gegeneinander verrechnen.

Wie wird der Gegenstandswert für ein arbeitsgerichtliches Verfahren nach einem Vergleich berechnet?

Wenn ein Streit vor dem Arbeitsgericht endet, beginnt für die Anwälte oft erst die eigentliche Rechenarbeit. Denn während sich Arbeitgeber und Mitarbeiter meist über eine Abfindung einigen und getrennter Wege gehen, müssen die Juristen ihre Honorare bestimmen. Diese hängen maßgeblich vom sogenannten Gegenstandswert ab. Je höher der Wert des Streits angesetzt wird, desto höher fällt die Rechnung der Anwälte aus. Genau hier entzündet sich häufig ein neuer Konflikt, der für Laien oft unsichtbar bleibt, aber hohe finanzielle Auswirkungen hat. Ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zeigt exemplarisch, wie detailliert Gerichte jeden einzelnen Antrag prüfen müssen. Es geht nicht nur um die Kündigung selbst, sondern um die Preisschilder für Zeugnisse, Datenschutzauskünfte und Arbeitszeitnachweise. Der Beschluss vom 1. Februar 2024 (Aktenzeichen nicht im Auszug, Vorinstanz: Arbeitsgericht Berlin, Az. 20 Ca 8948/23) liefert eine Blaupause für die Bewertung moderner arbeitsrechtlicher „Nebenkriegsschauplätze“. Besonders spannend: Die Richter mussten klären, was eine Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ein Nachweis nach dem neuen Nachweisgesetz (NachwG) in Euro und Cent wert ist.

Der Streitfall: Wenn Anwälte um ihre Gebühren kämpfen

Im Zentrum des Geschehens stand ursprünglich eine klassische Kündigungsschutzklage. Eine Arbeitnehmerin wehrte sich gegen ihre Entlassung durch ihren Arbeitgeber. Doch wie in modernen Arbeitsgerichtsprozessen üblich, beließen es die Anwälte der Frau nicht bei dem reinen Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht….


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