Eine Gehaltskürzung bei einer verweigerten Projektarbeit traf einen langjährigen Projektingenieur mit voller Wucht, nachdem dieser die Umsetzung der geltenden 3G-Regeln im Betrieb konsequent ignorierte. Obwohl er im Homeoffice eigenmächtig weiterarbeitete, hing sein voller Lohnanspruch plötzlich an dem detaillierten Nachweis der Arbeit im Homeoffice für jede einzelne Stunde.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 Sa 695/22
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 05.04.2023
- Aktenzeichen: 11 Sa 695/22
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber darf das Gehalt kürzen, wenn der Mitarbeiter wegen verweigerter Corona-Tests nicht arbeitet.
- Der Kläger legte keine vorgeschriebenen Corona-Tests für die Arbeit auf der Baustelle vor.
- Die Firma entzog dem Ingenieur deshalb die Leitung des Projekts und kürzte den Lohn.
- Wer Geld will, muss seine geleistete Arbeit ganz konkret und zeitlich genau belegen.
- Der Kläger bewies nicht, dass er stattdessen andere Aufgaben im Homeoffice erledigt hat.
Was passiert bei einer Gehaltskürzung wegen verweigerter Projektarbeit?
Es ist ein Szenario, das in vielen Unternehmen während der Pandemie für Zündstoff sorgte und dessen rechtliche Aufarbeitung bis heute andauert. Ein langjähriger Projektingenieur, der über zwei Jahrzehnte für sein Unternehmen tätig war, fand sich plötzlich in einer Situation wieder, in der sein monatliches Gehalt massiv gekürzt wurde. Der Auslöser war ein Streit um die Durchsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen auf einer Baustelle. Doch der eigentliche juristische Kern des Konflikts, der schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Köln landete, drehte sich um eine viel grundsätzlichere Frage: Muss der Arbeitgeber zahlen, wenn der Angestellte zwar behauptet zu arbeiten, aber die ihm zugewiesene Hauptaufgabe nicht erledigt? Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell ein Konflikt über Arbeitsanweisungen zu einem handfesten Streit um einbehaltene Gehaltsbestandteile im Arbeitsrecht werden kann. Für den betroffenen Ingenieur ging es um viel Geld. Sein Bruttogehalt lag bei stolzen 8.577 Euro im Monat. Als das Unternehmen ihm die Verantwortung für ein Bauprojekt entzog und daraufhin das Gehalt kürzte, summierte sich der Streitwert schnell auf mehrere zehntausend Euro. Die Entscheidung der Kölner Richter (Az. 11 Sa 695/22) vom 05.04.2023 ist eine deutliche Warnung an alle Arbeitnehmer, die glauben, sie könnten sich ihre Aufgaben selbst aussuchen oder Arbeitszeiten pauschal behaupten. Wer eine Gehaltskürzung bei einer verweigerten Projektarbeit angreifen will, muss extrem detailliert vortragen können, was er wann getan hat. Eine bloße Behauptung reicht vor Gericht nicht aus.
Der Auslöser: Streit um die 3G-Regel auf der Baustelle
Der Konflikt begann im Dezember 2021. Der Ingenieur, der seit dem Jahr 2000 im Betrieb beschäftigt war, sollte als Führungskraft die Bauaufsicht für ein Projekt auf dem Betriebsgelände übernehmen. Zu dieser Zeit galten strenge Infektionsschutzgesetze. Der Arbeitgeber verlangte von ihm nicht nur die Vorlage eigener negativer Tests, sondern auch die Durchsetzung der 3G-Regel bei den Mitarbeitern auf der Baustelle. Hier verweigerte sich der Mann….