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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erstattung der Sonderausstattung beim Firmenwagen: Wer zahlt für Extras?

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Eine Erstattung der Sonderausstattung beim Firmenwagen forderte ein Vorstandsfahrer, der tausende Euro für exklusive Privat-Extras gezahlt hatte. Nach dem plötzlichen Entzug des Fahrzeugs ist unklar, ob der Arbeitgeber für diesen wertsteigernden Eigenanteil an den Kosten des Firmenwagens tatsächlich aufkommen muss.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 Sa 696/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 15.03.2023
  • Aktenzeichen: 11 Sa 696/22
  • Verfahren: Berufung gegen Klagabweisung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer bekommt kein Geld für private Auto-Extras zurück, wenn der Dienstwagen vorzeitig entfällt.

  • Zusagen der Leasingfirma binden den Arbeitgeber bei der Rückgabe des Dienstwagens rechtlich nicht.
  • Der Arbeitgeber muss teure Sonderausstattung ohne berufliche Notwendigkeit nicht an den Mitarbeiter zurückzahlen.
  • Luxus-Extras dienen dem privaten Komfort und gelten rechtlich nicht als notwendige berufliche Ausgaben.
  • Mitarbeiter müssen einen konkreten Steuerschaden durch offizielle Bescheide vom Finanzamt lückenlos beweisen.
  • Der Arbeitgeber gewinnt keinen finanziellen Vorteil, wenn das Auto direkt an den Leasinggeber geht.

Wer trägt die Kosten für die Sonderausstattung beim Firmenwagen?

Ein Firmenwagen ist oft mehr als nur ein Arbeitsmittel – er ist ein Statussymbol und ein Gehaltsbestandteil. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer tausende Euro in die private Sonderausstattung investiert und der Arbeitgeber kurz darauf den Wagen zurückfordert? Über diese kostspielige Frage stritten ein langjähriger Vorstandsfahrer und sein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Der Fall zeigt eindrücklich, wie schnell der Traum vom individuell konfigurierten Dienstwagen zu einem finanziellen Albtraum werden kann. Es geht um enttäuschte Erwartungen, komplexe Leasingverträge und die Frage, wer am Ende auf den Kosten sitzen bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Position sich ändert. Der konkrete Streit entzündete sich an einem Eigenanteil von fast 13.000 Euro, den der Mitarbeiter für Extras wie spezielle Sitze oder ein Soundsystem aus eigener Tasche zahlte. Als er seine Position als Fahrer verlor und den Wagen abgeben musste, wollte er sein Geld zurück. Das Gericht musste entscheiden: Besteht ein Anspruch auf Erstattung der Sonderausstattung beim Firmenwagen, wenn das Auto nicht mehr genutzt werden darf?

Der Fall: Ein teures Missverständnis um Ledersitze und Hightech

Im Zentrum des Geschehens stand ein erfahrener Mitarbeiter, der seit dem Jahr 2004 als Vorstandsfahrer für das Unternehmen tätig war. Ursprünglich als Beamter beschäftigt, wurde sein Dienstverhältnis später in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt. Im März 2019 schlossen der Mann und sein Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Überlassung eines neuen Dienstwagens. Das Unternehmen gab ein striktes Budget vor: 2.000 Euro durfte die zusätzliche Sonderausstattung kosten. Alles, was darüber hinausging, musste der Mitarbeiter selbst tragen. Der Fahrer, der viel Zeit in dem Fahrzeug verbrachte, entschied sich für eine umfangreiche Ausstattung. Er bestellte Extras im Gesamtwert von 14.797,65 Euro. Nach Abzug des Budgets des Arbeitgebers blieb ein Eigenanteil an den Kosten des Firmenwagens von stolzen 12….


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