Eine Wohnmobil-Besitzerin in Saarbrücken kämpfte um die Erstattung der Sachverständigenkosten, obwohl sie den ersten Prozess gegen die Versicherung offiziell für erledigt erklärt hatte. Die Gegenseite kürzte das Honorar drastisch auf staatliche Sätze und stufte eine zweite Klage wegen derselben Rechnung als rechtlich unmöglich ein.
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Saarbrücken
- Datum: 05.02.2024
- Aktenzeichen: 121 C 60/23 (01)
- Verfahren: Klage auf restliche Sachverständigenkosten
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
Unfallverursacher müssen restliche Kosten für Schadensgutachten zahlen, auch nach einem bereits beendeten Gerichtsverfahren.
- Ein früherer Beschluss über Prozesskosten verhindert keine neue Klage auf das restliche Geld.
- Geschädigte dürfen der Rechnung vertrauen, solange die Preise nicht offensichtlich viel zu hoch sind.
- Sachverständige dürfen ihr Honorar an der Höhe des Schadens am Fahrzeug ausrichten.
- Fahrtkosten des Gutachters sind bis zu 70 Cent pro Kilometer erstattungsfähig.
- Nur bei groben Fehlern oder erkennbar überhöhten Preisen muss die Versicherung weniger zahlen.
Wer trägt die restlichen Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall?
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, doch der juristische Nachhall kann Jahre andauern. Besonders ärgerlich wird es für die Betroffenen, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung zwar den Blechschaden reguliert, aber bei den Nebenkosten den Rotstift ansetzt. Ein klassischer Streitpunkt ist hierbei die Erstattung der Sachverständigenkosten. Versicherer versuchen oft, die Rechnungen der privaten Gutachter zu kürzen, indem sie auf günstigere Tarife verweisen, die eigentlich nur für gerichtlich bestellte Experten gelten. Noch komplizierter wird die Lage, wenn der Streit eigentlich schon beigelegt schien. Was passiert, wenn ein Geschädigter einen Prozess für erledigt erklärt, dann aber feststellt, dass doch noch Geld fehlt? Ist der Weg zu den Gerichten dann versperrt? Über genau diese Konstellation musste das Amtsgericht Saarbrücken entscheiden. Das Urteil stärkt die Rechte von Unfallopfern gleich in zweierlei Hinsicht: Es bestätigt die freien Honorare von Kfz-Gutachtern und hält die Gerichtstüren auch nach einer voreiligen Erledigungserklärung offen. Im Zentrum des Geschehens stand eine Wohnmobil-Besitzerin, die sich nicht mit den Kürzungen der Versicherung abfinden wollte. Ihr Fall zeigt exemplarisch, wie hartnäckig Versicherer um Beträge von wenigen hundert Euro streiten – und warum sich Gegenwehr lohnen kann.
Was geschah auf der Fernpassstraße E532?
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits beginnt im Spätsommer 2022 auf einer bekannten Reiseroute. Am 25. August war die spätere Antragstellerin mit ihrem Fiat Ducato Wohnmobil auf der Fernpassstraße E532 unterwegs. In einer Unachtsamkeit streifte ein anderer Verkehrsteilnehmer das Wohnmobil. Die Schuldfrage war bei diesem Unfall schnell geklärt: Der Unfallgegner haftete vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Um die Schadenshöhe an ihrem Fiat Ducato beziffern zu lassen, beauftragte die Eigentümerin am 20. September 2022 ein Sachverständigenbüro. Der Experte begutachtete das Fahrzeug und ermittelte Reparaturkosten von rund 3.436 Euro netto….