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Anspruch auf die Überstundenvergütung: Wann mündliche Zusagen nicht reichen

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Den Anspruch auf die Überstundenvergütung für über 300 geleistete Stunden forderte eine Arbeitnehmerin vor Gericht ein und stützte sich dabei auf eine telefonische Zusage der gegnerischen Anwältin. Doch wie schwer wiegt ein Wort am Hörer, wenn es um den Nachweis von der geleisteten Mehrarbeit ohne schriftliche Bestätigung geht?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 Sa 420/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 05.04.2023
  • Aktenzeichen: 11 Sa 420/22
  • Verfahren: Berufung gegen ein Urteil zur Überstundenvergütung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Eine Angestellte erhält kein Geld für Überstunden ohne schriftliche Zusage oder genaue Tätigkeitsnachweise.

  • Das Gericht verlangt für ein gültiges Zahlungsversprechen zwingend die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform.
  • Die Klägerin bewies nicht, dass der Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit ausdrücklich anordnete oder duldete.
  • Einfache Zeitlisten ohne genaue Beschreibung der Aufgaben reichen als Beweis für Überstunden nicht aus.
  • Mündliche Aussagen von Anwälten während Verhandlungen binden den Arbeitgeber nicht automatisch zur Zahlung.
  • Ohne Nachweis der Überstunden entfallen auch höhere Ansprüche auf Urlaubsgehalt oder Bezahlung im Krankheitsfall.

Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen, wenn sie am Telefon zugesagt wurden?

Es ist der Albtraum vieler Arbeitnehmer: Monate- oder jahrelang leistet man Mehrarbeit, vertraut auf mündliche Absprachen oder ein Kopfnicken des Vorgesetzten, und am Ende verweigert das Unternehmen die Zahlung. Genau dieses Szenario landete vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Es ging um viel Geld – konkret um fast 20.000 Euro für über 300 Überstunden. Der Fall zeigt eindrücklich, wie streng die deutschen Gerichte urteilen, wenn es um den Nachweis von der geleisteten Mehrarbeit geht und wie wenig wert eine telefonische Zusage sein kann, wenn sie nicht schriftlich fixiert wurde. Im Zentrum des Streits stand eine Angestellte, die seit dem 1. April 2020 für ihr Unternehmen tätig war. Ihr Arbeitsvertrag sah eine monatliche Vergütung von 5.000 Euro brutto vor. Vereinbart war eine regelmäßige Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat. Doch die Realität sah offenbar anders aus. Nach Angaben der Mitarbeiterin häuften sich die Stunden massiv an. Als das Arbeitsverhältnis Risse bekam und schließlich in einer Freistellung endete, forderte die Frau die Bezahlung dieser Zeit. Besonders brisant: Die Angestellte behauptete, die Anwältin des Unternehmens habe ihr am Telefon die Auszahlung fest zugesagt. Das Gericht musste nun klären, ob ein solches Telefonat rechtlich bindend ist und welche Hürden für den Anspruch auf die Überstundenvergütung bestehen. Das Urteil vom 5. April 2023 (Az. 11 Sa 420/22) ist eine deutliche Warnung an alle Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit nicht wasserdicht dokumentieren.

Welche Gesetze regeln den Anspruch auf die Überstundenvergütung?

Um den Fall zu verstehen, muss man zunächst einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Der Grundsatz scheint simpel: Wer arbeitet, soll dafür bezahlt werden. Doch im Arbeitsrecht ist die Darlegungslast bei den Überstunden extrem streng verteilt. Die rechtliche Basis bildet § 611a BGB in Verbindung mit § 612 BGB….


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