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Vergleichsmehrwert bei einer Stillschweigensvereinbarung: Wann die Klausel wertlos ist

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Eine Arbeitgeber-Anwältin forderte vor dem Arbeitsgericht Rosenheim ein höheres Honorar durch einen Vergleichsmehrwert bei einer Stillschweigensvereinbarung, die jedes Wort über das Gehalt untersagte. Die weitreichende Catch-All-Klausel sollte den finanziellen Wert des Vergleichs massiv steigern, doch die mangelnde Bestimmtheit der Vereinbarung warf plötzlich die brisante Frage nach der Sittenwidrigkeit auf. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 Ta 214/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht München
  • Datum: 11.12.2023
  • Aktenzeichen: 3 Ta 214/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

Unklare Schweigeklauseln in Vergleichen erhöhen den Streitwert nicht und bringen Anwälten keine extra Gebühren.

  • Klauseln ohne konkrete Details sind rechtlich unklar und lassen sich nicht zwangsweise durchsetzen
  • Zu weit gefasste Geheimhaltungspflichten verletzen Arbeitnehmerrechte und sind deshalb rechtlich komplett ungültig
  • Ein höherer Wert entsteht nur bei der Beilegung konkreter, zusätzlicher Streitigkeiten zwischen den Parteien
  • Bloße Verhandlungen über eine Schweigepflicht reichen für eine Erhöhung des Streitwerts nicht aus

Erhöht ein Vergleichsmehrwert bei einer Stillschweigensvereinbarung das Anwaltshonorar?

Ein juristischer Streit endet oft nicht mit einem Urteil, sondern mit einer Einigung. Die Parteien reichen sich die Hände, unterschreiben ein Papier und gehen getrennter Wege. Für die beteiligten Rechtsanwälte ist dieser Moment jedoch nicht nur der Abschluss eines Mandats, sondern auch die Grundlage für die Abrechnung ihrer Gebühren. Besonders attraktiv wird es für die Juristen, wenn in den Vergleich Regelungen aufgenommen werden, die ursprünglich gar nicht Teil des Gerichtsverfahrens waren. Man spricht hier von einem sogenannten Vergleichsmehrwert. Dieser erhöht den Gegenstandswert und damit das Honorar. Ein klassisches Beispiel für eine solche Regelung ist die Stillschweigensvereinbarung. Der Arbeitgeber möchte, dass der scheidende Mitarbeiter nicht über interne Vorgänge spricht. Doch hat eine solche Klausel automatisch einen finanziellen Wert, der die Anwaltsgebühren steigert? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht München befassen. Eine Anwältin hatte für ihren Mandanten, einen Arbeitgeber, eine umfassende Verschwiegenheitspflicht ausgehandelt und wollte hierfür kassieren. Das Gericht schob dieser Praxis jedoch einen Riegel vor und entlarvte die Klausel als rechtlich wertloses Konstrukt. Im Zentrum des Verfahrens standen ein Arbeitnehmer und sein ehemaliger Arbeitgeber. Der Mann hatte vor dem Arbeitsgericht Rosenheim auf die Zahlung rückständiger Vergütung und einer Urlaubsabgeltung geklagt. Wie in vielen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten einigten sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung auf einen Vergleich. Teil dieser Einigung war eine Ziffer 3, die eine Stillschweigensvereinbarung enthielt. Die Anwältin des Unternehmens beantragte daraufhin beim Gericht, den Streitwert festzusetzen. Dabei wollte sie nicht nur den Wert der eingeklagten Gehälter berücksichtigen, sondern zusätzlich einen Betrag für die vereinbarte Verschwiegenheit. Sie argumentierte, diese Klausel habe einen erheblichen wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen. Das Arbeitsgericht Rosenheim lehnte dies ab. Die Juristin gab sich nicht zufrieden und zog vor die nächste Instanz….


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