Ein Geschädigter aus Bad Kissingen stritt seit März 2022 um seine Unfallrechnung, nachdem die Versicherung eine weitreichende Kürzung der Mietwagenkosten nach einem Autounfall vornahm. Den notwendigen Verweis auf ein günstigeres Mietwagenangebot schickte der Versicherer nicht an den Unfallfahrer, sondern nutzte eine Werkstattmitarbeiterin als bloße Botin. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 72 C 3/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Bad Kissingen
- Datum: 25.04.2023
- Aktenzeichen: 72 C 3/23
- Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Mietwagen- und Reparaturkosten voll erstatten bei unzureichendem Verweis auf günstigere Angebote.
- Telefonische Tipps für Mietwagen an die Werkstatt gelten nicht als wirksames Angebot.
- Versicherung muss Desinfektion als notwendigen Teil der Werkstattrechnung in der Pandemie voll zahlen.
- Gutachterkosten sind erstattungsfähig, solange sie nicht offensichtlich über den marktüblichen Preisen liegen.
- Das Gericht setzt die allgemeine Unkostenpauschale für Unfallschäden auf dreißig Euro fest.
- Geschädigte haften nicht für kleine Fehler in der Rechnung ihrer gewählten Werkstatt.
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall?
Ein Verkehrsunfall ist oft nur der Anfang einer langen rechtlichen Auseinandersetzung. Selbst wenn die Schuldfrage am Unfallort eindeutig geklärt scheint, beginnt der eigentliche Kampf häufig erst bei der Regulierung des Schadens. Genau dies erlebte ein Autofahrer aus Bad Kissingen, der nach einem Zusammenstoß im März 2022 nicht nur sein Fahrzeug reparieren lassen musste, sondern sich plötzlich in einem detaillierten Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wiederfand. Es ging nicht um die Schuld am Unfall selbst – diese hatte der Versicherer des Unfallverursachers bereits anerkannt. Vielmehr entzündete sich der Konflikt an den sogenannten Nebenkosten der Abwicklung: Darf die Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten kürzen, weil sie irgendwo ein günstigeres Auto gefunden hätte? Muss sie für die Desinfektion des Fahrzeugs zahlen? Und wie viel Geld steht dem Sachverständigen zu? Das Amtsgericht Bad Kissingen fällte am 25.04.2023 unter dem Aktenzeichen 72 C 3/23 ein wegweisendes Urteil, das tief in die Details der Schadensregulierung eintaucht. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Unfallopfern erheblich und setzt den Rotstift-Methoden der Versicherer klare Grenzen.
Der Unfall und die Folgen für den Geschädigten
Am 17.03.2022 wurde das Fahrzeug des Mannes bei einem Unfall in Bad Kissingen beschädigt. Da er auf seine Mobilität angewiesen war, mietete der Geschädigte für die Dauer der Reparatur – konkret vom 28.03.2022 bis zum 05.04.2022 – ein Ersatzfahrzeug an. Für diese neun Tage stellte ihm die Autovermietung insgesamt 1.576,83 Euro in Rechnung. Der Autofahrer reichte diese Rechnung, zusammen mit den Kosten für die Reparatur, das Gutachten und einer Pauschale für seine eigenen Aufwendungen, bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Doch statt der vollständigen Summe überwies das Unternehmen lediglich Teilbeträge. Bei den Mietwagenkosten zahlte die Versicherung nur 410,00 Euro und verweigerte den Restbetrag von über 1.100 Euro. Auch bei anderen Positionen setzte der Konzern den Rotstift an….