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Anhörung vor hohen Sachverständigenkosten: Wann Betroffene nicht zahlen müssen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer wehrte sich gegen ein Bußgeld von 75 Euro, woraufhin das Gericht ohne Anhörung vor hohen Sachverständigenkosten ein technisches Gutachten für 2.025 Euro anforderte. Plötzlich schnappte für den Betroffenen eine folgenschwere Kostenfalle durch einen gerichtlichen Gutachter zu, die das 27-Fache der ursprünglichen Strafe ausmachte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 4 Ws 368/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 26.10.2023
  • Aktenzeichen: 4 Ws 368/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen eine Kostenrechnung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Kostenrecht

Richter müssen Betroffene vor teuren Sachverständigen-Gutachten anhören, um hohe Kostenrisiken im Verfahren zu vermeiden.

  • Betroffene können Bußgeldverfahren durch Rücknahme des Einspruchs jederzeit beenden und Kosten sparen
  • Gerichte müssen bei absehbar teuren Beweisen zwingend vorab über das Kostenrisiko informieren
  • Ohne vorherige Information muss der Bürger die hohen Gutachterkosten nicht selbst bezahlen
  • Die Gutachterkosten überstiegen das Bußgeld in diesem Fall um das Vielfache
  • Der Betroffene zahlt nach der Einspruchsrücknahme nur die geringen Gebühren der Behörde

Muss das Gericht vor hohen Sachverständigenkosten warnen?

Ein entspannter Tag auf der Bundesautobahn endete für einen Verkehrsteilnehmer mit einem teuren juristischen Nachspiel, das ihn fast 2.000 Euro gekostet hätte – für ein ursprüngliches Bußgeld von lediglich 75 Euro. Der Fall, der schließlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart landete, illustriert eindrücklich, wie schnell ein Routineverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer finanziellen Katastrophe eskalieren kann, wenn die Kommunikation zwischen dem Gericht und dem Bürger versagt. Im Zentrum des Geschehens stand ein Autofahrer, dem die Behörden einen Abstandsverstoß vorwarfen. Am 13. April 2022 soll er auf der Autobahn den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben. Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe erließ daraufhin am 20. Juni 2022 einen Bußgeldbescheid. Die Forderung: 75 Euro. Der betroffene Fahrer akzeptierte diesen Vorwurf im Grundsatz. Er bestritt nicht, zu dicht aufgefahren zu sein. Allerdings hoffte er auf Milde. Über seinen Verteidiger legte er Einspruch ein. Sein Ziel war bescheiden: Er wollte erreichen, dass die Geldbuße auf 55 Euro reduziert wird, da er Unsicherheiten bei der Messung vermutete. Ein alltäglicher Vorgang vor deutschen Amtsgerichten. Doch was dann folgte, entwickelte eine Eigendynamik, die in keinem Verhältnis mehr zum ursprünglichen Vorwurf stand. Das Amtsgericht Leutkirch im Allgäu übernahm den Fall. Der zuständige Referatsrichter terminierte eine Hauptverhandlung für den Februar 2023. Doch noch bevor sich der Autofahrer oder sein Anwalt im Gerichtssaal äußern konnten, traf der Richter eine weitreichende Entscheidung. Ohne den Betroffenen vorzuwarnen, beauftragte er im Januar 2023 einen Diplom-Ingenieur als Sachverständigen. Der Auftrag: Ein Gutachten zur Frage, ob der Abstandsverstoß aus technischer Sicht vorwerfbar sei. Erst durch einen Zufall – ein Telefonat mit dem Richter am 31. Januar 2023 – erfuhr der Fahrer, dass ein teures Gutachten in Arbeit war. Seine Reaktion erfolgte prompt: Noch am selben Tag nahm er seinen Einspruch zurück. Er wollte die Reißleine ziehen. Er zahlte die ursprünglichen 75 Euro. Doch die Rechnung folgte auf dem Fuß: Die Justizkasse verlangte von ihm zusätzlich 2….


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