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Angemessenheit der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG: Wann Kürzungen drohen

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Über die Angemessenheit der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG stritt ein Verteidiger in Dresden nach einer nur 27-minütigen Verhandlung über ein 90-Euro-Bußgeld. Er beanspruchte die volle Toleranzgrenze von 20 Prozent bei Rahmengebühren, obwohl die Staatskasse seine Tätigkeit für den einfachen Rotlichtverstoß als deutlich unterdurchschnittlich einstufte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 5 Qs 56/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Dresden
  • Datum: 14.09.2023
  • Aktenzeichen: 5 Qs 56/23
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Rechtsanwaltsvergütungsrecht, Verkehrsrecht

Anwalt darf bei einfachen Verkehrsverstößen keine hohen Gebühren fordern ohne besondere Begründung.

  • Das Gericht stuft einfache Rotlichtverstöße mit geringem Bußgeld als unterdurchschnittlich ein
  • Anwaltliche Gebühren binden die Staatskasse nicht bei fehlender sachlicher Rechtfertigung
  • Eine kurze Verhandlung von unter dreißig Minuten rechtfertigt keine Bezahlung nahe dem Durchschnitt
  • Der anwaltliche Spielraum erlaubt keine pauschalen Aufschläge ohne Bezug zum konkreten Fall

Wie viel Honorar darf ein Anwalt für ein einfaches Bußgeldverfahren verlangen?

Ein roter Ampelblitz an einer Dresdner Kreuzung löste einen juristischen Schlagabtausch aus, der weit über den eigentlichen Verkehrsverstoß hinausging. Im Zentrum des Streits stand nicht mehr der Rotlichtverstoß selbst, sondern die Rechnung des Rechtsanwalts, der den Freispruch erstritten hatte. Der Fall vor dem Landgericht Dresden zeigt exemplarisch, wie erbittert Juristen und die Staatskasse um Gebührensätze ringen, wenn die öffentliche Hand die Zeche zahlen muss. Der Ausgangspunkt war alltäglich: Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Dresden. Der Vorwurf lautete auf einen Rotlichtverstoß am 29. Dezember 2021. Die Konsequenzen wären ein Bußgeld von 90,00 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister gewesen. Der Betroffene wollte dies nicht akzeptieren und beauftragte einen Verteidiger. Dieser legte Einspruch ein und vertrat den Mandanten vor dem Amtsgericht Dresden. Der Erfolg gab der Strategie recht. In einer Hauptverhandlung am 12.12.2022, die lediglich 27 Minuten dauerte, sprach das Amtsgericht den Autofahrer frei. Da der Betroffene den Prozess gewann, musste die Staatskasse nicht nur die Verfahrenskosten tragen, sondern auch die notwendigen Auslagen des Mannes erstatten – also vor allem das Honorar seines Anwalts. Der Konflikt entzündete sich zwei Tage später, als der Verteidiger seine Kostenfestsetzung beantragte. Er forderte insgesamt 906,19 Euro. Für seine Arbeit setzte er Gebühren an, die knapp unter dem Durchschnittssatz (der sogenannten Mittelgebühr) lagen: 90 Prozent für die Grund- und Verfahrensgebühr sowie 96 Prozent für die Terminsgebühr. Der Bezirksrevisor beim Amtsgericht Dresden, der als Wächter über die Ausgaben der Staatskasse fungiert, legte sein Veto ein. Aus Sicht der Behörde war der Fall eine absolute Bagatelle, die eine solch hohe Vergütung nicht rechtfertigte. Das Landgericht Dresden musste nun in letzter Instanz klären, wo die Grenze zwischen angemessener Entlohnung und überzogener Forderung verläuft.

Welche gesetzlichen Regeln bestimmen die Höhe der Anwaltsgebühren?

Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) notwendig….


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