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Stiefkindadoption nach einer Leihmutterschaft: Rechtliche Absicherung des Kindes

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Die Stiefkindadoption nach einer Leihmutterschaft in der Ukraine war das Ziel eines Ehepaars im Alter von 60 und 52 Jahren, das die Schwangerschaft monatelang vortäuschte. Trotz des Verbots der Eizellspende und der bewussten Umgehung nationaler Gesetze hing die rechtliche Absicherung der Eltern-Kind-Beziehung an einer unerwarteten Abwägung zum Kindeswohl. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 UF 33/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 12.12.2023
  • Aktenzeichen: 2 UF 33/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Ablehnung einer Stiefkindadoption
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Adoptionsrecht

Stiefmutter darf im Ausland geborenes Leihmutter-Kind adoptieren zur rechtlichen Absicherung der sozialen Bindung.

  • Eine feste persönliche Bindung zwischen Kind und Stiefmutter rechtfertigt die Adoption
  • Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland verhindert die rechtliche Anerkennung nicht
  • Notwendige Beratungen und Einwilligungen der leiblichen Mutter können nachgereicht werden
  • Adoption sichert dem Kind wichtige Rechte bei Erbe, Sorge und Unterhalt
  • Das Recht des Kindes auf Privatleben wiegt schwerer als allgemeine Verbote

Ist eine Stiefkindadoption nach einer Leihmutterschaft in Deutschland möglich?

Der Kinderwunsch ist für viele Paare ein existenzielles Bedürfnis, doch biologische Grenzen lassen sich nicht immer auf natürlichem Weg überwinden. Wenn Wunscheltern in Deutschland keine Möglichkeit mehr sehen, führt der Weg oft ins Ausland – in Länder wie die Ukraine, wo Leihmutterschaft und Eizellspende legal und medizinisch etabliert sind. Doch die Rückkehr nach Deutschland markiert oft den Beginn eines langen juristischen Kampfes. Denn was im Ausland legal war, verstößt hierzulande gegen das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigt exemplarisch, wie deutsche Familiengerichte diesen Spagat zwischen gesetzlichem Verbot und dem Wohl des Kindes bewältigen. Es geht um ein Ehepaar, das sich seinen Kinderwunsch in der Ukraine erfüllte, und um die Frage: Darf die soziale Mutter das Kind adoptieren, obwohl die Zeugungsumstände nach deutschem Recht als sittenwidrig gelten könnten? Die Entscheidung des Senats ist wegweisend für viele sogenannte „Wunscheltern“. Sie verdeutlicht, dass moralische Vorbehalte des Gesetzgebers dort enden müssen, wo das konkrete Kindeswohl gefährdet wäre.

Welche rechtlichen Hürden stehen einer Adoption bei einer Eizellspende entgegen?

Die Ausgangslage im deutschen Recht ist eindeutig und strikt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Eizellspende, und das Adoptionsvermittlungsgesetz stellt die Vermittlung von Leihmüttern unter Strafe. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Kinder zur Handelsware werden und Frauen ihren Körper gegen Geld zur Verfügung stellen. Wenn nun ein Kind im Ausland durch eine dort legale Leihmutterschaft geboren wird, entsteht bei der Einreise nach Deutschland eine rechtliche Lücke. Nach dem deutschen Abstammungsrecht ist die Mutter des Kindes stets die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Das ist in diesem Szenario die ukrainische Leihmutter. Der genetische Vater – meist der deutsche Wunschvater – kann die Vaterschaft anerkennen, womit er auch rechtlich zum Vater wird. Seine Ehefrau jedoch, die das Kind gemeinsam mit ihm aufzieht, ist rechtlich gesehen zunächst eine Fremde für das Kind….


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