Ein Autofahrer verlangte die Erstattung der Mietwagenkosten nach einem Unfall, doch die Versicherung kürzte die Rechnung unter Verweis auf günstige Internetangebote um 450 Euro. Der Versicherer zweifelte nachträglich sogar die Mietdauer an, was die Wirksamkeit der Schätzung nach dem arithmetischen Mittel plötzlich infrage stellte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 61 C 501/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Stade
- Datum: 20.12.2023
- Aktenzeichen: 61 C 501/23
- Verfahren: Zivilprozess um Mietwagenkosten
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Mietwagenkosten nach Unfall zahlen und darf Schätzung durch Preislisten nicht einfach ablehnen.
- Gericht berechnet Mietkosten aus dem Durchschnitt von zwei verschiedenen Preislisten für Mietwagen.
- Versicherung darf Mietdauer nicht später bestreiten, wenn sie diese zuvor bereits anerkannte.
- Einfache Internetangebote der Versicherung reichen nicht aus, um die gerichtliche Schätzung zu widerlegen.
- Unfallopfer müssen nicht mehrere Vergleichsangebote einholen, bevor sie ein Ersatzauto mieten.
- Kosten für Vollkasko und einen Zweitfahrer zählen ebenfalls zu den erstattungsfähigen Unfallkosten.
Wer trägt die Erstattung der Mietwagenkosten nach einem Unfall?
Ein Verkehrsunfall ist für den betroffenen Autofahrer nicht nur ein Schreckmoment, sondern oft der Beginn einer bürokratischen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Ist das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, benötigen viele Betroffene sofort einen fahrbaren Untersatz, um zur Arbeit zu kommen oder den Alltag zu bewältigen. Doch bei der anschließenden Regulierung folgt häufig die Ernüchterung: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers streicht die eingereichte Mietwagenrechnung zusammen und verweist auf günstigere Tarife im Internet oder pauschale Listenpreise. Genau dieses Szenario verhandelte das Amtsgericht Stade in seinem Urteil vom 20.12.2023 (Aktenzeichen: 61 C 501/23). Ein Unfallgeschädigter wehrte sich gegen die Kürzung seiner Ansprüche durch die Versicherung. Das Gericht musste klären, welche Berechnungsmethode für die Ermittlung der „erforderlichen“ Kosten heranzuziehen ist und ob nachträglich präsentierte Internetangebote die Forderung des Geschädigten zu Fall bringen können. Das Urteil stärkt die Position von Unfallopfern, die sich auf etablierte Schätzmethoden verlassen.
Welche Gesetze regeln die Kostenerstattung für einen Mietwagen?
Die rechtliche Basis für den Streit um Mietwagenkosten findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zentral ist hier § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Diese Norm regelt die sogenannte Naturalrestitution. Das bedeutet: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist – in diesem Fall der Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung –, muss den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Da die Versicherung das beschädigte Auto nicht selbst reparieren oder einen Ersatzwagen vor die Tür stellen kann, wandelt das Gesetz diesen Anspruch in einen Geldanspruch um. Der Schädiger muss den „dazu erforderlichen Geldbetrag“ zahlen. Doch was genau ist „erforderlich“? Hier prallen zwei Interessen aufeinander:
- Das Integritätsinteresse des Geschädigten: Der Autofahrer soll so gestellt werden, als sei der Unfall nie passiert. Er soll mobil bleiben, ohne draufzahlen zu müssen….