Ein Autofahrer stellte einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Amtsgericht Schwerin, nachdem dieser im Jahr 2023 eigenmächtig die Messstelle besichtigte und dort Zeugen befragte. Die geheime Ortsbesichtigung ohne Anwesenheit der Parteien lässt nun zweifeln, ob der Jurist bei seinen Ermittlungen die gesetzlich vorgeschriebene Unparteilichkeit gewahrt hat. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 259 Js 17643/23 OWi
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Schwerin
- Datum: 25.10.2023
- Aktenzeichen: 259 Js 17643/23 OWi
- Verfahren: Beschluss über die Ablehnung eines Richters
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Prozessrecht
Richter verliert Unparteilichkeit durch heimliche Tatortbesichtigung und Befragung von Zeugen ohne die Parteien.
- Richter besichtigte Messstelle und befragte Beamte ohne Wissen des Beschuldigten und Verteidigers
- Eigenmächtige Ermittlungen verletzen das gesetzliche Recht auf Teilnahme an einer Beweisaufnahme
- Der bloße Anschein einer einseitigen Verfahrensführung genügt für eine erfolgreiche Ablehnung
- Rechtfertigungen des Richters über ein zufälliges Treffen beseitigen das Misstrauen nicht
Kann ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter Erfolg haben?
Ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Schwerin nahm am 11. Oktober 2023 eine unerwartete Wendung. Was als routinemäßige Verhandlung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit begann, endete in einem juristischen Eklat über die Grenzen richterlicher Ermittlungsarbeit. Der Vorsitzende Richter hatte sich, getrieben von einem vermeintlichen Aufklärungswillen, auf ein Terrain begeben, das die Unparteilichkeit des Gerichts infrage stellte. Er spielte Detektiv – auf eigene Faust und ohne das Wissen der Prozessbeteiligten. Der Fall demonstriert eindrucksvoll, wie schmal der Grat zwischen pflichtbewusster Amtsaufklärung und verbotener Eigenmacht ist. Ein Richter, der Beweise sammelt, ohne den Betroffenen oder dessen Verteidiger einzubinden, riskiert mehr als nur eine Rüge. Er riskiert seine Rolle als neutraler Schiedsrichter. Das Amtsgericht Schwerin musste in einem Beschluss vom 25. Oktober 2023 (Az. 259 Js 17643/23 OWi) über genau diese Frage entscheiden: Darf ein Richter heimlich den Tatort inspizieren und Zeugen befragen? Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das Prozessrecht. Sie zeigt auf, dass der Befangenheitsantrag gegen einen Richter kein theoretisches Konstrukt ist, sondern ein scharfes Schwert der Verteidigung, wenn elementare Verfahrensrechte wie das Recht auf Anwesenheit und rechtliches Gehör verletzt werden.
Was bedeutet die Besorgnis der Befangenheit im Gesetz?
Um die Tragweite des Schweriner Beschlusses zu verstehen, muss man zunächst einen Blick in die Strafprozessordnung (StPO) werfen, die auch für Bußgeldverfahren gilt. Zentral ist hier der § 24 der StPO. Dieser Paragraph regelt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Gesetzgeber stellt hierbei nicht auf den tatsächlichen inneren Zustand des Richters ab. Es muss nicht bewiesen werden, dass der Jurist den Autofahrer oder den Angeklagten tatsächlich hasst oder das Ergebnis der Verhandlung schon im Kopf festgelegt hat. Ein solcher Beweis wäre in der Praxis kaum zu führen, da niemand in den Kopf eines Richters schauen kann.
Der objektive Maßstab
Stattdessen gilt ein objektiver Maßstab. Das Gesetz fragt: Würde ein vernünftiger, besonnener Beobachter in der Lage des Betroffenen Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters hegen?…