Ein Unternehmer aus Schweinfurt stritt über die Restwertanrechnung bei einem Totalschaden, als die Versicherung die Entschädigung für seinen Mercedes Sprinter plötzlich kürzte. Der Versicherer verwies auf ein lukrativeres Gebot, das erst acht Tage nach dem Verkauf vom Unfallwagen vor dem Restwertangebot bei ihm einging. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 22 O 720/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Schweinfurt
- Datum: 14.12.2023
- Aktenzeichen: 22 O 720/22
- Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss vollen Schadensersatz zahlen bei Verkauf des Autos vor Erhalt eines besseren Restwertangebots.
- Geschädigte dürfen ihr Auto zum regionalen Preis aus dem Gutachten sofort verkaufen
- Nachträgliche und bessere Angebote der Versicherung spielen nach einem erfolgten Verkauf keine Rolle
- Versicherung zahlt die privaten Gutachterkosten ohne Belege für grobe inhaltliche Fehler
- Mietwagenkosten zahlt die Versicherung für die gesamte Dauer der marktüblichen Ersatzbeschaffung
- Versicherung zahlt doppelte Abschleppkosten bei Unfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
Was bedeutet die Restwertanrechnung bei einem Totalschaden für den Geschädigten?
Ein Verkehrsunfall ist für jeden Fahrzeughalter ein Schock. Doch oft folgt der wahre Ärger erst Wochen später, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Rotstift ansetzt. Ein klassisches Szenario spielte sich vor dem Landgericht Schweinfurt ab: Ein Mercedes-Benz Sprinter wurde bei einem Unfall schwer beschädigt. Die Schuldfrage war eindeutig, die Haftung der Gegenseite unstrittig. Dennoch verweigerte die Versicherung einen erheblichen Teil der Zahlung. Der Kern des Streits drehte sich um den sogenannten Restwert – also jenen Betrag, den man für das Unfallwrack noch erzielen kann. Die Versicherung rechnete einen fiktiven, hohen Betrag an, den der geschädigte Eigentümer nie erhalten hatte. Der Fahrzeugeigentümer hingegen pochte auf den tatsächlichen Verkaufserlös. Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 14. Dezember 2023 (Az. 22 O 720/22) liefert eine detaillierte Anleitung, wie Gerichte in solchen Fällen rechnen und warum Schnelligkeit beim Verkauf des Unfallwagens entscheidend sein kann.
Der Unfallabend und die ersten Maßnahmen
Am 14. September 2022 krachte es in Schweinfurt. Der vorsteuerabzugsberechtigte Eigentümer eines Mercedes-Benz Sprinter II Kasten wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Da es bereits 18:45 Uhr war, hatten die örtlichen Autohäuser längst geschlossen. Der Transporter war nicht mehr fahrbereit. In dieser Notsituation ließ der Betroffene den Wagen zunächst zu einem Abschleppunternehmen bringen. Erst am nächsten Tag wurde der Sprinter vom Abschlepphof zur eigentlichen Reparaturwerkstatt transportiert. Diese doppelte Verbringung sollte später noch zu Diskussionen mit der Versicherung führen. Um den Schaden zu beziffern, beauftragte der Mercedes-Fahrer ein Kfz-Sachverständigenbüro. Der Gutachter untersuchte den Wagen und legte am 20. September 2022 sein Ergebnis vor. Der Wiederbeschaffungswert – also der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vor dem Unfall – lag bei stolzen 21.092,43 Euro netto. Gleichzeitig ermittelte der Sachverständige drei Angebote von Restwertaufkäufern aus der Region. Das höchste Gebot lag bei 2.084,03 Euro netto (2.480,00 Euro brutto)….