Eine konkrete Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr soll ein Angeklagter in Hildesheim provoziert haben, als er seinen Pkw gezielt als Waffe gegen einen Zeugen einsetzte. Ob eine bloße Ausweichbewegung bereits als Beinahe-Unfall-Situation im Straßenverkehr gewertet werden kann, blieb nach einer versäumten Frist des Verteidigers die zentrale Streitfrage. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 4 StR 168/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum: 20.05.2025
- Aktenzeichen: 4 StR 168/25
- Verfahren: Revision gegen Strafurteil
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
Gericht hebt Urteil auf, weil eine konkrete Todesgefahr beim Angriff nicht ausreichend bewiesen war.
- Absicht allein reicht nicht für Verurteilung wegen eines vollendeten gefährlichen Eingriffs aus
- Beweise müssen zeigen, dass ein Unfall nur durch bloßen Zufall nicht passierte
- Rechtzeitiges Ausweichen des Opfers spricht gegen eine unmittelbar lebensbedrohliche Lage im Moment
- Angeklagte erhalten bei Fehlern ihrer Anwälte eine neue Frist für ihre Verteidigung
- Ein anderes Gericht muss den Fall nun mit besseren Beweisen neu verhandeln
Wann liegt eine konkrete Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor?
Ein Parkplatz in Hildesheim wurde zum Schauplatz einer brutalen Auseinandersetzung, bei der ein Auto als Waffe diente. Doch was für den Laien wie ein klarer Fall von versuchtem Totschlag oder zumindest einer schweren Straftat aussieht, bereitete den Juristen im Nachgang erhebliches Kopfzerbrechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste am 20. Mai 2025 (Az. 4 StR 168/25) eine Entscheidung fällen, die tief in die Dogmatik des Verkehrsstrafrechts eingreift. Es ging um die feine juristische Grenze zwischen einem Versuch und einer vollendeten Tat – und um die Frage, wie nah ein Auto einem Menschen kommen muss, um von einer „konkreten Gefahr“ sprechen zu können. Die Geschichte beginnt mit einem Racheakt. Ein Autofahrer wollte Vergeltung für einen körperlichen Übergriff, den er zuvor erlitten hatte. Sein Ziel: Ein Zeuge, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants befand. Der Fahrer steuerte seinen Wagen gezielt auf den etwa 15 Meter entfernten Mann zu. Was folgte, beschäftigte erst das Landgericht Hildesheim und schließlich die obersten Strafrichte in Karlsruhe.
Wer trägt die Verantwortung für die Fristversäumnis?
Bevor sich die Richter mit dem eigentlichen Racheakt befassen konnten, stand das Verfahren kurz vor dem Scheitern. Der Grund war formaler Natur: Die Frist zur Begründung der Revision war verstrichen. Im deutschen Strafprozessrecht sind Fristen heilig. Wer sie versäumt, verliert in der Regel die Chance, ein Urteil überprüfen zu lassen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte die Begründungsschrift nicht rechtzeitig eingereicht. Für den Angeklagten eine Katastrophe, denn das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Dezember 2024 wäre damit rechtskräftig geworden. Doch das Gesetz bietet einen Rettungsanker: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dieser juristische Notausgang, geregelt in § 45 der Strafprozessordnung (StPO), greift dann, wenn jemand ohne eigenes Verschulden eine Frist verpasst hat. Der Bundesgerichtshof musste prüfen, ob dem Angeklagten das Fehlverhalten seines Anwalts zugerechnet werden kann. Die ständige Rechtsprechung besagt hierzu: Das Verschulden des Verteidigers wird dem Mandanten nicht angelastet….