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Haftung im Innenverhältnis bei einem Gespannunfall: Wer zahlt den Schaden?

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Zwei Haftpflichtversicherungen stritten nach einer Kollision beim Rückwärtssetzen vor dem Landgericht Hannover über die Haftung im Innenverhältnis bei einem Gespannunfall. Dabei war fraglich, ob das Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger als Gefahr zu werten ist oder rechtlich unter den Begriff des Ziehens fällt. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 17 S 26/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hannover
  • Datum: 24.02.2023
  • Aktenzeichen: 17 S 26/22
  • Verfahren: Berufung zum Schadensersatz bei Gespannunfällen
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Versicherung des Autos zahlt allein für Unfälle beim Rückwärtsfahren mit einem Anhänger.

  • Das Rückwärtsfahren zählt rechtlich zum normalen Ziehen eines Anhängers.
  • Rangieren ist ein gewöhnliches Fahrmanöver und kein spezielles Risiko des Anhängers.
  • Eingeschränkte Sicht beim Zurücksetzen rechtfertigt keine Aufteilung der Kosten.
  • Nur außergewöhnliche Merkmale wie Überbreite würden die Haftung verteilen.
  • Die Versicherung des Anhängers muss demnach keinen Schadenersatz leisten.

Wer trägt die Haftung im Innenverhältnis bei einem Gespannunfall?

Ein Parkplatzunfall mit Blechschaden gehört zum Alltag auf deutschen Straßen. Doch wenn ein Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger beteiligt ist, wird die rechtliche Abwicklung hinter den Kulissen schnell kompliziert. So geschah es auch in einem Fall, der das Landgericht Hannover beschäftigte. Es ging vordergründig nur um einen Schaden von 930 Euro, doch dahinter verbarg sich eine grundsätzliche Rechtsfrage zur Haftung im Innenverhältnis bei einem Gespannunfall. Am 25. November 2021 ereignete sich der Unfall beim Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger. Der Fahrer des Gespanns beschädigte ein anderes Fahrzeug. Die Versicherung des Zugfahrzeugs regulierte den Schaden gegenüber dem Unfallopfer vollständig. Doch im Anschluss forderte sie von der Versicherung des Anhängers die Hälfte des Geldes zurück – konkret 465 Euro. Der Streit entbrannte darüber, ob das Rückwärtsfahren eine besondere Gefahr darstellt, die eine Beteiligung der Anhängerversicherung rechtfertigt, oder ob allein das Zugfahrzeug verantwortlich ist. Das Amtsgericht Hannover hatte in der ersten Instanz noch zugunsten einer Kostenteilung entschieden. Das Landgericht Hannover musste nun in der Berufung klären, wie die Regelvermutung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Detail auszulegen ist – mit weitreichenden Folgen für die Versicherungswirtschaft.

Was besagt die Regelvermutung nach dem Straßenverkehrsgesetz?

Um den Streit der beiden Versicherer zu verstehen, ist ein Blick auf die gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2020 notwendig. Der Gesetzgeber reformierte mit dem § 19 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Haftungsverteilung bei Unfällen mit Anhängern. Im Außenverhältnis – also gegenüber dem geschädigten Unfallopfer – haften sowohl der Halter des Zugfahrzeugs als auch der Halter des Anhängers gemeinsam als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Das Unfallopfer kann sich aussuchen, wen es verklagt oder wer den Schaden bezahlt. Meist ist dies die Versicherung des Zugfahrzeugs. Spannend wird es im Innenverhältnis zwischen den beiden Versicherungen. Hier greift § 19 Absatz 4 StVG. Dieser Paragraph stellt eine klare Weiche: In der Regel trägt der Halter des Zugfahrzeugs (und damit dessen Versicherung) die Verantwortung im Innenverhältnis allein….


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