Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten: Rechte bei Heizungsblockaden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Die Eigentümergemeinschaft des Augsburger Hotelturms forderte im Herbst 2025 Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten, nachdem der Nachbar den lebenswichtigen Zugang zur Heizungstechnik versperrte. Doch selbst behördliche Sicherungsauflagen klärten nicht, ob eine monatelange Blockade vom Zugang zum Heizungskeller und unangekündigte Gasunterbrechungen für hunderte Bewohner rechtmäßig sind. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 101 O 3790/25

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Augsburg
  • Datum: 03.11.2025
  • Aktenzeichen: 101 O 3790/25
  • Verfahren: Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Sachenrecht

Nachbar darf Zugang zur Heizung nicht versperren und die Gasversorgung nur kurzzeitig unterbrechen.

  • Gericht verbietet Bauarbeiten, die den Zugang zur Heizung im Hotelturm unmöglich machen.
  • Gasabschaltungen sind nur für drei Stunden an fünf Werktagen nach vorheriger Ankündigung zulässig.
  • Das Gericht lehnte ein komplettes Verbot aller geplanten Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ab.
  • Wegen der Eile entschied das Gericht sofort ohne eine vorherige Befragung des Gegners.

Wann hilft der Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten?

Wenn im November die Temperaturen fallen, wird eine funktionierende Heizung zur Überlebensfrage für große Wohnkomplexe. Am Landgericht Augsburg eskalierte im Herbst 2025 ein Streit zwischen zwei benachbarten Eigentümergemeinschaften genau wegen dieses Themas. Die Eigentümer eines bekannten Augsburger Gebäudes, im Verfahren als „Hotelturm“ bezeichnet, sahen sich mit massiven Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück konfrontiert. Die Nachbarn, die einen angrenzenden Parkplatz verwalten, hatten angekündigt, schwere Stahlträger, Platten und Kies direkt über einer Gasleitung und dem Zugang zum Heizungskeller des Hotelturms zu platzieren. Die Folge wäre fatal gewesen: Der Zugang zur Technik wäre komplett versperrt und der Betrieb der Heizung unmöglich geworden. Zusätzlich planten die Parkplatz-Betreiber, die Gasversorgung für die Bauarbeiten tageweise zu unterbrechen. Die Bewohner des Hotelturms wollten dies nicht hinnehmen. Sie sahen in dem Vorhaben einen rechtswidrigen Angriff auf ihren Besitz und ihre Versorgungssicherheit. Da die Bagger quasi schon bereitstanden, blieb keine Zeit für ein langes Klageverfahren. Die Eigentümergemeinschaft des Turms beantragte daher am 29. Oktober 2025 den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Augsburg musste innerhalb weniger Tage entscheiden, ob der Schutz der Heizungsanlage schwerer wiegt als der behördliche Auftrag zur Sicherung des Nachbargrundstücks.

Welche Rechtsgrundlagen regeln den Unterlassungsanspruch bei einer Besitzstörung?

Um den Konflikt juristisch einzuordnen, muss man den Begriff des Besitzes verstehen. Im deutschen Recht ist der Besitz die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache – unabhängig davon, wem sie gehört. Wer eine Wohnung bewohnt oder einen Keller nutzt, ist dessen Besitzer. Das Gesetz schützt diesen Status quo aggressiv gegen eigenmächtige Veränderungen.

Das Prinzip der verbotenen Eigenmacht

Zentral für diesen Fall sind die §§ 858 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Gesetzgeber bestimmt hier: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich, sofern nicht das Gesetz die Handlung ausnahmsweise gestattet. Dies nennt man „verbotene Eigenmacht“….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv