Ein Versicherungsnehmer forderte elf Jahre nach dem Abschluss den Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung und verlangte die Rückzahlung sämtlicher Prämien inklusive hoher Zinsen. Ausgerechnet eine vermeintlich vorteilhafte Klausel zur Erstattung der Beiträge weckte Zweifel, ob der Beginn der Widerrufsfrist nach dem VVG jemals wirksam ausgelöst wurde. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 4 U 150/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Rostock
- Datum: 11.04.2023
- Aktenzeichen: 4 U 150/22
- Verfahren: Berufung zur Rückabwicklung einer Rentenversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verbraucherschutz
Versicherung muss Rentenbeiträge voll erstatten, da unvollständige Widerrufsinformationen die Frist niemals starteten.
- Unklare Texte über Rückzahlungen verhindern den Start der gesetzlichen Widerrufsfrist
- Kunden dürfen Verträge auch nach Jahren widerrufen bei fehlerhafter Aufklärung durch Versicherer
- Versicherer können sich nicht auf Treu und Glauben berufen bei eigenen Fehlern
- Kunden erhalten gezahlte Beiträge abzüglich bereits geflossener Teilauszahlungen und Rückkaufswerte zurück
- Gericht rät der Versicherung zur Anerkennung der Forderung aus wirtschaftlichen Gründen
Was bedeutet der Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung Jahre später?
Für viele Verbraucher ist der Abschluss einer privaten Altersvorsorge ein Schritt in eine vermeintlich sichere Zukunft. Doch die Realität sieht oft anders aus: Hohe Abschlusskosten und schlecht laufende Fonds zehren das eingezahlte Kapital auf. Wenn am Ende der Laufzeit oder bei einer vorzeitigen Kündigung weniger Geld herauskommt, als man eingezahlt hat, ist der Frust groß. Genau in dieser Situation befand sich ein Versicherungsnehmer, der im Jahr 2012 einen Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hatte. Der Mann zahlte über die Jahre insgesamt 2.400,00 Euro an Beiträgen ein. Als er den Vertrag später kündigte, erlebte er eine böse Überraschung. Die Versicherung zahlte ihm lediglich einen sogenannten Rückkaufswert von 71,82 Euro aus. Zuvor hatte er bereits Teilauszahlungen in Höhe von 670,46 Euro erhalten. Unter dem Strich stand ein massives Verlustgeschäft. Doch der Kunde wollte diesen Verlust nicht hinnehmen. Im April 2019, also fast sieben Jahre nach Vertragsabschluss, zog er den „Widerrufs-Joker“. Er erklärte den Widerruf des Vertrags und forderte sein Geld zurück. Der Fall landete zunächst vor dem Landgericht Schwerin, das die Klage des Mannes am 3. November 2022 abwies. Doch der Versicherungsnehmer gab nicht auf und ging in die Berufung. Das Oberlandesgericht Rostock prüfte den Fall unter dem Aktenzeichen 4 U 150/22 neu und kam in seinem Hinweisbeschluss vom 11. April 2023 zu einem völlig anderen Ergebnis: Der Widerruf war auch Jahre später noch wirksam.
Warum ist der Widerrufs-Joker so mächtig?
Das „ewige Widerrufsrecht“ ist der Schrecken der Versicherungswirtschaft. Normalerweise haben Verbraucher nur 14 oder 30 Tage Zeit, um sich von einem Vertrag zu lösen. Diese Frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, wenn der Kunde ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde. Enthält die Belehrung Fehler, startet der Countdown nie. Der Kunde kann den Vertrag noch Jahre oder Jahrzehnte später widerrufen. Der wirtschaftliche Vorteil ist enorm: Bei einer Kündigung erhält der Kunde nur den aktuellen Rückkaufswert, der oft durch Kosten und Kursverluste geschmälert ist….