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Schadenersatz trotz vorhandener Vorschäden: Wann das Gutachten ausreicht

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein Honda-Besitzer forderte nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden konkreten Schadenersatz trotz vorhandener Vorschäden an seinem bereits stark lädierten Fahrzeug. Die Versicherung zweifelte die Verwertbarkeit von einem Privatgutachten massiv an, weil der Sachverständige die alten Mängel nicht mikroskopisch genau dokumentiert hatte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 C 36/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Schleswig
  • Datum: 29.09.2023
  • Aktenzeichen: 3 C 36/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Versicherung muss Unfallschaden voll zahlen, da das Privatgutachten trotz alter Vorschäden ausreicht.

  • Gutachten von anerkannten Fachleuten belegen den entstandenen Schaden verlässlich und glaubhaft
  • Details zu alten Kratzern spielen bei der Preisermittlung alter Gebrauchtwagen kaum eine Rolle
  • Gericht nutzt den tatsächlichen Marktwert des kaputten Fahrzeugs für die faire Berechnung
  • Pauschale Gebühren für Telefon und Post richten sich nach den regionalen Standards
  • Versicherung übernimmt zusätzlich alle Kosten für den Gutachter und den Anwalt

Wer trägt die Beweislast für Schadenersatz trotz vorhandener Vorschäden?

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer ein Ärgernis. Doch richtig kompliziert wird es oft erst, wenn das beschädigte Fahrzeug bereits vor dem Zusammenstoß nicht mehr makellos war. Genau diese Konstellation führte vor dem Amtsgericht Schleswig zu einem Rechtsstreit, der für Besitzer älterer Gebrauchtwagen von großer Bedeutung ist. Am 19. November 2022 gegen 12:45 Uhr krachte es in der Friedrichstraße in Schleswig. Ein Honda Jazz kollidierte mit einem anderen Wagen. Die Schuldfrage war schnell geklärt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung erkannte die volle Haftung für das Unfallgeschehen an. Eigentlich hätte der Fall damit erledigt sein können. Der Besitzer des Honda ließ ein Gutachten erstellen und forderte sein Geld. Doch die Versicherung weigerte sich, den vollen Schaden zu regulieren. Ihr Argument: Der Honda Jazz sei ein älteres Fahrzeug mit diversen Vorschäden gewesen. Dellen, Kratzer und nachlackierte Stellen hätten den Wert schon vor dem Unfall gemindert. Da das eingereichte Privatgutachten diese Vorschäden angeblich nicht detailliert genug aufgeschlüsselt habe, sei gar nicht klar, welcher Schaden durch den Unfall entstanden sei und was das Auto überhaupt noch wert war. Der Streit landete vor dem Amtsgericht Schleswig. Es ging um die Frage, wie präzise ein Gutachter bei einem „alten Schätzchen“ arbeiten muss, damit der Eigentümer seinen Schaden ersetzt bekommt.

Welche Rolle spielt ein Privatgutachten bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO?

Um den Kern des Streits zu verstehen, ist ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO) notwendig. Nach einem Unfall hat der Geschädigte gemäß § 249 BGB einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Bei einem beschädigten Auto läuft dies in der Regel auf einen Geldersatz hinaus, der für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlich ist. Das Problem in der Praxis: Wer Geld will, muss die Höhe des Schadens beweisen. Hier kommt § 287 ZPO ins Spiel. Dieser Paragraph ist für Unfallgeschädigte eine mächtige Waffe….


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