Ein Patient in Erfurt fordert Schadenersatz nach einer Physiotherapie-Behandlung an der Halswirbelsäule, da er seit diesem Termin im Jahr 2021 unter einer dauerhaften Schwerbehinderung leidet. Mitten im Prozess provozierte der Kläger gezielt die Entpflichtung von dem gerichtlichen Sachverständigen und gefährdete so die Verwertbarkeit der für den Erfolg entscheidenden medizinischen Gutachten. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 10 O 664/21
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Erfurt
- Datum: 25.07.2025
- Aktenzeichen: 10 O 664/21
- Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
- Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Patient erhält keinen Schadensersatz, da kein sicherer Zusammenhang zwischen Behandlung und Schmerzen besteht.
- Medizinische Gutachten belegen keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Therapie und den Schmerzen
- Später eintretende Beschwerden sprechen medizinisch eher für Verschleiß als für eine akute Verletzung
- Gutachten bleiben trotz Absetzung des Experten wegen Beleidigungen durch den Kläger weiterhin verwertbar
- Kläger konnte den genauen Ablauf der Behandlung und einen Fehler nicht zweifelsfrei belegen
Wer haftet auf Schadenersatz nach einer Physiotherapie-Behandlung?
Der Fall klingt zunächst nach einem routinemäßigen Termin, wie ihn Millionen Menschen in Deutschland jährlich wahrnehmen: Ein Mann geht wegen Nackenverspannungen zur Physiotherapie. Doch was am 13. Dezember 2018 in einer Erfurter Praxis geschah, endete in einem juristischen und medizinischen Albtraum. Aus einem Studenten wurde ein Pflegefall, aus einer manuellen Therapie ein jahrelanger Rechtsstreit vor dem Landgericht Erfurt. Im Zentrum steht ein 32-jähriger Mann, der heute als schwerbehindert gilt. Sein Leben hat sich radikal verändert. Er ist auf Pflege angewiesen (Pflegegrad 3), sein Studium musste er abbrechen, sein Sozialleben kam zum Erliegen. Der Grund für diesen dramatischen Absturz liegt nach seiner festen Überzeugung in jenem Dezembertag im Jahr 2018. Während einer Behandlung habe es laut im Nacken geknackt. Danach begann das Leiden. Der Betroffene forderte von dem behandelnden Physiotherapeuten und dem damaligen Praxisinhaber ein Schmerzensgeld von mindestens 60.000 Euro sowie umfangreichen Schadenersatz. Doch der Fall, der am 25. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 10 O 664/21 entschieden wurde, ist weit mehr als nur ein Streit um eine missglückte Behandlung. Er entwickelte sich zu einem Lehrstück über den Umgang mit gerichtlichen Sachverständigen und die Frage, wann eine Partei ihre prozessualen Rechte verwirkt. Denn der Patient griff zu Mitteln, die das Gericht am Ende als rechtsmissbräuchlich einstufte – mit fatalen Folgen für seinen Prozess.
Welche rechtlichen Hürden bestehen bei einem Behandlungsfehler?
Bevor man in die Details des Erfurter Dramas eintaucht, muss die rechtliche Ausgangslage klar sein. Wer als Patient nach einer medizinischen oder therapeutischen Behandlung Schadenersatz fordert, betritt ein juristisches Minenfeld. Das deutsche Zivilrecht stellt hohe Hürden auf. Es reicht keinesfalls aus, dass es dem Patienten nach der Therapie schlechter geht als vorher. Der Anspruchsteller – in diesem Fall der ehemalige Student – muss drei Dinge lückenlos beweisen:
- Den Behandlungsfehler: Er muss zeigen, dass der Therapeut gegen geltende medizinische Standards verstieß. Nicht jeder Misserfolg ist ein Fehler….