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Schadenersatz bei einer mangelhaften Kfz-Reparatur: 23.000 Euro Nutzungsausfall

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Eine Autofahrerin in Brandenburg forderte über 23.000 Euro Schadenersatz bei einer mangelhaften Kfz-Reparatur, nachdem Metallspäne ihr Fahrzeug für mehr als 399 Tage lahmlegten. Die Werkstatt weigerte sich, die hohe Nutzungsausfallentschädigung für ein ganzes Jahr zu zahlen und verwies auf die ungewöhnliche Dauer von einem selbständigen Beweisverfahren. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 6 U 76/24

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 16.12.2025
  • Aktenzeichen: 6 U 76/24
  • Verfahren: Berufung im Zivilprozess um Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht

Werkstatt haftet für fehlerhafte Reparaturen und zahlt hohen Nutzungsausfall trotz langer Verfahrensdauer.

  • Sachverständiger bestätigte verbliebene Metallspäne und die Unfähigkeit der Werkstatt zur fachgerechten Reparatur.
  • Werkstatt haftet auch für Fehler ihrer Partnerfirmen bei der Reinigung wichtiger Fahrzeugteile.
  • Kundin erhält Entschädigung für fast 400 Tage ohne Auto trotz privater Hilfe von Nachbarn.
  • Geschädigte müssen keinen Mietwagen nehmen oder Reparaturen vor Ende des Beweisverfahrens einleiten.
  • Werkstatt zahlt Kosten der Zweitwerkstatt sowie Standgebühren abzüglich des eigenen ursprünglichen Lohns.

Was steht mir zu, wenn die Autoreparatur scheitert?

Es ist der Albtraum einer jeden Autofahrerin und eines jeden Autofahrers: Der Wagen streikt, die Werkstatt verspricht eine Reparatur, doch am Ende steht das Fahrzeug über ein Jahr lang still. Genau dieses Szenario durchlebte eine Fahrzeughalterin aus Brandenburg, deren Leidensweg mit ihrem Auto in einem bemerkenswerten Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gipfelte. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Rechte Kunden haben, wenn eine Fachwerkstatt pfuscht, und wie teuer es für einen Betrieb werden kann, wenn sich die Beseitigung von Mängeln über Monate hinzieht. Die Geschichte begann am 4. März 2020. Die Eigentümerin eines über zehn Jahre alten Fahrzeugs brachte ihren Wagen in die Werkstatt eines Kfz-Betriebs. Die Diagnose war niederschmetternd: Metallspäne im Kraftstoffsystem. Solche Späne können den Motor und die Einspritzanlage ruinieren. Der Hersteller des Fahrzeugs empfahl in solchen Fällen eine Radikalkur: den kompletten Austausch von Tank, Kraftstoffleitungen und Injektoren. Die Kosten hierfür wurden auf rund 10.000 Euro geschätzt. Doch die Werkstatt bot eine Alternative an. Man könne das System auch reinigen und instand setzen. Kostenpunkt: ca. 5.000 Euro – also die Hälfte. Die Kundin entschied sich für diese kostengünstigere Variante. Ein fataler Entschluss, wie sich später herausstellen sollte, auch wenn die Schuld dafür laut dem Gerichtsurteil nicht bei der Kundin lag. Nach der vermeintlichen Reparatur traten sofort wieder Probleme auf. Geräusche, erneute Späne, ein nicht fahrbereites Auto. Was folgte, war ein juristischer Marathon, der sich über Jahre zog. Das Auto stand still. Die Halterin musste ihren Alltag ohne den Pkw organisieren, während Gutachter und Juristen stritten. Am Ende sprach das Oberlandesgericht Brandenburg am 16. Dezember 2025 ein Machtwort, das für viele Verbraucher von hoher Relevanz ist: Wer sein Auto durch Pfusch in der Werkstatt verliert, hat Anspruch auf eine massive Entschädigung – im konkreten Fall ging es um weit über 20.000 Euro allein für den Nutzungsausfall.

Welche Gesetze regeln den Schadenersatz bei einer mangelhaften Kfz-Reparatur?…


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